Zur Homophobie von Koran und Bibel von Frank Sacco
Vorwort Müller: Frank Sacco, Doktor der Medizin, firmiert als Internist, Analytiker und Priester der Evangelischen Kirche Deutschlands.
Der streitbare Frank Sacco hat anlässlich des Massakers in Orlando einen Brief an seinen Anwalt übergeben, den er der Ärztekammer zuschicken soll. Er geht auch an den Verfassungsschutz und die Staatsanwaltschaft, sowie an Minister und Sonstige. Sacco klärt auf und fordert Konsequenzen:
Betr.: Strafanzeige gegen den EKD-Vorstand und den Leiter Bedford-Strohm wegen Förderung des Hasses auf Homosexuelle.
Somit besteht moralisch eine „Mittäterschaft“ an der Straftat von Orlando. Weiterhin betreibt Bedford Strohm Gotteslästerung und induziert über Ängste ekklesiogene Erkrankungen und Suizide. Erläuterungen im Text.
Sehr geehrter Herr Dr. Maaßen,
sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft Hannover,
hiermit ergeht obige Anzeige. Angesichts der jetzigen Katastrophe in Orlando mit 50 Toten der Homosexuellenszene möchte ich Ihnen, da sich derartige Begebenheiten wiederholen werden, als Analytiker über die Hintergründe berichten. Die vordergründige Motivation der Tat ist die Durchsetzung des Willens eines „Gottes“. Dieser Wille ist im Koran festgeschrieben. Ungläubige und speziell Homosexuelle sind zu töten und kommen nach dem Dogma in eine verdiente Hölle. Der Koran über Homosexuelle: Doch ihr seid Leute, die Übertretungen begehen“ (Koran 26:165) und „Tötet den, der eine homosexuelle Handlung ausübt, und den, der sie an sich geschehen lässt!“ (siehe hierzu: Der Morgenstern – Nr. 10, S. 17).
Orlando war also sozusagen nur ein kleiner religiöser Vorgeschmack auf die ewige dunkle Zukunft unserer Homosexuellen. Es äußert sich der Vater des Attentäters nach der Tat: „Er war ein guter Sohn… Gott selbst wird diejenigen bestrafen, die sich homosexuellen Handlungen hingeben.“ Der Koran gilt unter Gläubigen als Glaubensgewissheit. In den Koranschulen wird diese „Gewissheit“ in Suggestion (Hypnose) vergleichbar einer Gehirnwäsche (unter Umgehung des kritischen Bewusstseins) vermittelt. Das läuft im kirchlichen Unterricht identisch ab.
Die eigentliche Motivation mag für den Täter O. M. in der Möglichkeit bestanden haben, mit seiner Aktion eine ewige Höllenstrafe für sich sicher zu vermeiden. Das war auch schon das eigentliche Motiv der Kreuzzügler nach einem Versprechen eines Papstes Innozenz II. Hier ist das die Tat bedingende Symptom also Angst, verdrängte Angst. Diese Angst ist hinter einer Verehrung und Verherrlichung Allahs soweit verborgen, dass sie dem Gläubigen nicht bewusst ist. Bei der Tötung wird nicht Angst, sondern das Hochgefühl ihrer Überwindung erlebt, das auch der norwegische „Kreuzritter“ B. während seines Kreuzzuges spürte. B. wollte als Märtyrer gesehen werden und nahm die dauerhafte irdische Strafe (religiös-masochistisch) gern an. Auch bei B. war unbewusste Gottangst der eigentliche Grund seiner für Psychiater „unfassbaren“ Tat.
Unzweifelhaft sind Koran und die im Fall der Aufforderung zum Töten Homosexueller identisch lautende Bibel (z. B. Levitikus 18,29) nicht verfassungskonform. Auch die Bibel verlangt also ausdrücklich die Ausmerzung Homosexueller. So auch in Mose 3 20: 13: „Und wenn ein Mann bei einem Mann liegt, wie man bei einer Frau liegt, dann haben beide einen Gräuel verübt. Sie müssen getötet werden.“ Das trägt in unerträglicher Weise zur Diskriminierung dieser Minderheit bei und bewirkt fortlaufend ecclesiogene Suizide im Milieu. 300 der 800 österreichischen Suizide passieren dort. Streng Gläubige und vom Klerus paranoid Gemachte greifen auch einmal, und das sieht man dieser Tage, zum Schnellfeuergewehr. In den Koranschulen auch Deutschlands wird zweifelsfrei neben „Allahs Befehl“ zur Tötung Homosexueller auch die ebensolche homophobe Auffassung des Gottes der Bibel „ökumenisch“ gelehrt.
Seit 2008 verlange ich von der EKD Fußnoten unter gewisse Bibelstellen, die ausdrücken, dass die Bibel eben nicht das unbedingte Wort Gottes, sondern das des Klerus ist. Sie ist ein orientalisches Märchenbuch (Diktion Friedrich der Große) und das „gefährlichste Buch der Erde“, so Goethe zu Falk. Die EKD weiß jedoch, dass die Grausamkeit ihres „Gottes“ über Induktion von Kinderängsten ihre bedeutendste Einnahmequelle darstellt.
Lieber stellt sie daher (mit seinen Straftaten Sintflut, Sodom und Gomorrha und Hölle) ihren Gott als weitaus grausamer hin als Hitler, als von dieser Gotteslästerung abzulassen. Jeder Mensch, der Gewalttaten religiös dekliniere, sei ein solcher Gotteslästerer, so Margot Käßmann. Diese Art von Gotteslästerung ist übrigens in Deutschland strafbar, weil sie den Frieden stört: Die Insassen der Psychiatrien sind in der Hauptsache von der Kirche („ekklesiogen“) krank gemachte. Ich verweise auf das Buch: „Wenn Glaube krank macht“, BoD. Es ist der EKD verboten, Krankheiten zu erzeugen. Wo sie sie erzeugt, ist sie anzuzeigen und hat die Kosten der Therapie zu übernehmen. Wenn es schon Bischof Bedford-Strohm bei den Äußerungen seines seinem Gottes „fröstelt“, wie sehr müssen dann unsere Kinder diesen Gott der EKD fürchten, der vom Teufel für sie nicht zu unterscheiden ist.
In der Sache seiner „Mittäterschaft“ im Fall Orlando versucht Bedford-Strohm sich in der Die Welt vom 15.6. 2016 aus seiner Verantwortung zu reden: Seine Religion werde, was den Hass auf Homosexuelle angehe, „missbraucht“. Dieser Missbrauch habe in Orlando einen „fürchterlichen Ausdruck“ bekommen. Der EKD-Vorsitzende“ weiter: Die Stimmen, die den Schwulenhass „jetzt noch befeuern, lassen mich frösteln“ (Seite 4). Dabei ist sein ausgedachter Gott fürchterlich. Der lässt ihn frösteln. Der befeuert diesen Hass und gab die Tötungen von Orlando in Auftrag. Da die Bibel von keinem Gott unterschrieben ist, zeichnet die EKD für deren Inhalt, den sie schamlos weiterhin als Gottes Wort zu deklarieren wagt, für direkt verantwortlich. Es ist die EKD, die missbräuchlich an Kindern und Schwulen tätig wird.
Auf Seite 5 derselben Zeitung belehrt Justizminister Maas auch unsere Staatsanwälte: Man dürfe „religiösen Glauben“ nicht „über unsere Gesetze“ stellen. Das bedeutet: Rechtsbeugungen in Sachen Gewalt-Kirche sind den Anwälten nicht mehr gestattet.
Als Forderung an den Verfassungsschutz ergibt sich: Das Drucken und Vertreiben von Koran und Bibel ist umgehend solange zu verbieten, als dass sie fundamentalistische, pathogene und rechtswidrige Inhalte aufweisen. Gleiches gilt für die Lehre im Kindergarten und im kirchlichen Unterricht.