Therapie des Sacco Syndroms im Recollectiohaus
in Münsterschwarzach
von Frank Sacco
Im Recollectiohaus, einer Psychiatrie in Münsterschwarzach, werden erkrankte Geistliche therapiert, die entweder an Höllenangst, also an einem Sacco-Syndrom leiden oder als sog. Gottestäter das Dogma Hölle allzu fundamentalistisch von der Kanzel und im Kindergarten predigten, und auf diese Weise ganze Gemeinden sacco-krank machen könnten. Der Mönch und Pater Meinrad Dufner beschreibt uns die Erfahrungen aus der Klinik im Buch „Gottestäter“. Untertitel: „Die Gefahr negativer Gottesbilder“.
Wo aber Gefahr ist, kommt es zu Unfällen. Die Gefahr liegt in dem Vorhandensein oder dem Bewirken eines Sacco-Syndroms. Hier der Buchinhalt in Stichworten: Die Botschaft Hölle werde u. U. als „Keule der Übergriffigkeit“ oder zum „Machtmissbrauch über anderes Leben“ verwendet. Man solle aber als Kleriker „Diener der Freude“ (2.Kor 1,24) sein. Gottesbilder müssten dem Zeitethos angeglichen werden. „Ganz und gar widerlich“ sei eine Predigt, wenn ihr Inhalt „Angst machend daherkommt“. Eine „sadistische Aussprache“ könne ein „Milieu der Gewalt und Bedrohung“ errichten. Gottestäter, also Prediger des ewigen KZs Hölle, seien „religiöse Zuchtmeister“ und „Feldwebel auf dem liturgischen Exerzierplatz“. Ein solcher ist der Ex-EKD-Chef Bischof Schneider. Er schreibt unseren Kindern, gewisse Sünder kämen „nach einem „Richterspruch Jesu“ in das „ewige Feuer“. Diese „Botschaft“ Jesu sei „verstörend“. In der Tat. Sie verstört Erwachsene und vor allem unsere Kinder. Und außerdem: Es gibt keine unterschiebene Botschaft.
Nein, so Dufner, in der Gottesbegegnung stehe man einem Freund gegenüber, der „nicht richtet“. Es gebe schon „genug Richter auf der Welt“, wird in einem Gleichnis erzählt. Hier wird also das Höllendogma abgeschafft, setzt Strafe ja einen Richterspruch voraus. Auch disqualifiziert sich ja der üble Gott der Bibel für ein Richten, war er doch zum Schrecken aller Kinder mit seinem Holocaust Sintflut der direkte Lehrmeister aller irdischen Despoten.
Aufrührendes berichtet der Mönch aus dem Buch „Im richtigen Leben“ von Jeff Golliher. Zitat: „Würde ich den gleichen Feuertod erleiden müssen wie sie – die Sünder?“, so der Protagonist. Und: „Ich könnte aber auch die Kirche ablehnen und damit meine Seele an die Hölle verlieren.“ Er fürchte, „in der Hölle zu brennen“. Er erwarte „eine schreckliche Strafe“. Fazit: Wir brauchen eine andere Religion mit einem anderen Gottesbild. Die „Götter“ beider Amtskirchen müssen lernen, sich gemäß der modernen Rechtslage zu benehmen. Natürlich sind die Götter Erfindungen. Von ihnen gibt es ja über 5 Millionen. Die meisten „leben“ in Indien. Seit Freud weiß man in Wissenschaft und in der Jurisprudenz, Religion ist ein Wahn, ein Massenwahn. Das weiß aber nicht jemand, der diesen Wahn noch teilt. Seit Freud gilt die selbstverständliche Prämisse, dass ein Wahn, den man als Körperschaft öffentlichen Rechtes Kirche lehrt, keinesfalls krank machen darf. Man muss für viele einen neuen Glauben entwickeln.
Die etablierte Psychiatrie stielt sich aus ihrer Verantwortung. Sie verstummt, wenn es darum geht, ihren größten Arbeitgeber wegen der Verursachung religiös bedingter Erkrankungen anzuzeigen, was nach dem Jugendschutzgesetz dringend geboten wäre. Ja um nicht in dieser Angelegenheit in Schwierigkeiten zu kommen, überweist sie derartig Erkrankte zum verursachenden Klerus. Das ist unärztlich. Sie scheut nicht nur, kirchenbedingte Erkrankungen als solche zu diagnostizieren, ja sie leugnet neuerdings auch wahnhaft deren Existenz. Ich habe das die Berliner Psychiater These genannt, siehe Internet. Ein Predigen der Hölle könne nicht krank machen, nur das „wirkliche Erleben der Hölle“, so Prof. Diefenbacher, Berlin. Das ist echter Wahn. Man flüchtet als Psychiatrie aus Angst, aber zum Nachteil der Betroffenen in einen ausgewachsenen, den Psychiater schützenden Wahn. Und leider: Angestellte der Kirchen, und das ist oder war Diefenbacher, müssen sich üblicher Weise per Unterschrift zur „Loyalität“ gegenüber dem Arbeitgeber verpflichten. Erst 2017 wurde die evangelische Loyalitätsrichtlinie neu aufgelegt.
Dabei macht Papst Benedikt höchstpersönlich auf das Sacco-Syndrom aufmerksam. Geistliche müssten auch mal „draufschlagen“, so die Weisung des Papstes im Buch „Salz der Erde“. Auf die „Dickhäuter“. Die die Botschaft des Christentums nicht leben würden. In der Gerichts-Botschaft Jesu liege ein „beunruhigendes Element“. In der Tat. Denn die Konsequenz bedeutet ggf. eine ewige Höllenqual. Diese Botschaft des Papstes be-unruhigt uns alle. Wie sehr macht sie erst gewisse Kinder unruhig. Sie produziert Kinder mit der Erkrankung ADS. Ecclesiogene ADS weist heute jedes 5. Kind Würzburgs auf, da man diese Kinder ein ganzes Jahr lang (2010) auf ihr mögliches Lebendig-Verbrennen in einer „Apokalypse“ hinwies. 20 % der Kinder einer Stadt, das ist Weltspitze. Auch ecclesiogene (masochistische) Depressionen, Neurosen, Suizide, Süchte und die Entwicklung von Schizophrenien bei Erwachsenen und Kindern sind vielfach beschrieben.
Eingedenk des „Draufschlagens“ stößt der Papst aber eine Warnung aus: Es könnten Sacco-Syndrome auftreten. Es gebe „empfindsame, schon fast kranke Seelen, die man mit der Gewaltmethode „schnell in die Angst“ vor der Hölle „hinabstößt“. Aus beinahe-kranken Kindern macht man dann als Kirche so richtig Kranke, Sacco-Kranke. Die Fast-Kranken müssten rasch aus der Furchtzone, in die man sie mit dem Höllendogma geführt hat, wieder „herausgeholt werden“. Denen müsse man viel über die Gnade erzählen. Denn der Richter Jesus könne ja durchaus auch gnädig sein (und nicht in seine Hölle schicken). Der Heilige Vater hält also an der krank machenden Richterhypothese im Prinzip fest. Warum Hypothese? Es fehlt dem Papst das Impressum unter der Bibel. Die so allmächtigen „Götter“ haben nichts unterschrieben. Und sie werden sich hüten, es zu tun. Die Bibel ist somit bis auf weiteres das orientalische Märchenbuch, als das es der humanistische Aufklärer Friedrich der Große so wohltuend identifizierte.
Da nun aber kein Geistlicher entscheiden kann, wie das Predigen einer Folterhölle individuell auf seine Adressaten wirkt, geschehen bisher ungestrafte Verbrechen. Gerade Dickhäuter können ja auch ursprünglich Opfer sein. Das wissen Sozialarbeiter. Der Papst weiß es aufgrund mangelnder Ausbildung nicht. Indes: Doch seine Kollegen im Recollectiohaus wissen es. Doch überhaupt: Auch Dickhäuter darf man in der BRD nach § 241 StGB nicht bedrohen. Und mit Folter schon gar nicht (GG Art.1). Schlimmer als unter „Hitler“ werde es in Jesu Hölle sein, so tönt es aus dem Erzbistum Paderborn (Autor Hans Werner Deppe). Froh werde man dort sein „um jedes nicht brennende Körperteil“. So etwas sei eine „verstörende Botschaft“, meint Bischof N. Schneider. Unfug. Diese angebliche Botschaft ist Lüge in finanziellem Eigennutz der Kirchen. Die Lüge verstört unsere Kinder.
Wie sieht die Sache rechtlich aus: Jedes Draufschlagen, ob nun als gewalttätige körperliche Züchtigung oder als verbale Bedrohung mit jenseitigen Strafen, ist in der BRD verboten, selbst wenn es keine „Verletzten“ gibt. Die genannte Bedrohung ist nach Bischof N. Schneider ein „Geschäft“ der Kirchen (Der Spiegel 43,2014). Es ist ein Geschäft mit der Angst. Die Religionsfreiheit gibt dieses Geschäft natürlich nicht her, so Prof. Papier, ehemals Präsident des Bundesverfassungsgerichtes. Es gibt kein zweites Rechtssystem für unsere Kleriker. Rechtlich gibt es keine Wunder, auch nicht das einer Auferstehung, weder eines Richters namens Jesus, noch von Gläubigen, die ihm damit für die Folterungen in einer Hölle zur Verfügung stehen könnten. Tot ist wissenschaftlich und juristisch tot. Der drohende Klerus droht somit in eigener Täterschaft mit seinem KZ Hölle. Er ist damit ursächlich und mit allen Konsequenzen schuldig an jeder Entstehung eines jeden Sacco-Syndroms. Staatsanwälte und Richter, die anders entscheiden, machen sich der Rechtsbeugung in einem besonders schweren Fall schuldig. Und die wird mit Gefängnis bestraft.
Es ist unterlassene Hilfeleistung für jeden Psychiater, einen Sacco-Kranken zum verursachenden Klerus zu überweisen. Er ist für eine optimale Versorgung seiner Klienten zuständig. Die ist beim Klerus nicht gegeben, hat doch Benedikt seinen Geistlichen das krank machende Dogma ewige Hölle wie ein Brandmal aufgezwungen: Wer als Geistlicher vom Dogma Hölle abweiche, der versündige sich „gegen den Heiligen Geist“. Dem werde also nie vergeben, weder in dieser noch in jener Welt.
Ist nun der zum Draufschlagen aufrufende Benedikt tatsächlich ein Verbrecher? Nach hiesigem Recht ja. Auch Papst Franziskus vermittelt den Glauben an eine Hölle, vermittelt die nach Karl Jaspers größte Angst des Menschen. Das ist „ganz und gar widerlich.“ Beide sollten in Zukunft ein anderes, ein positives Gottesbild vermitteln. Und sich bei allen Geschädigten und deren Familien entschuldigen. Da der Ex-Papst seit seinem Rücktritt als Vatikanchef keine sichere Immunität mehr besitzt, sollte er deutschen Boden nicht mehr betreten. Beide Päpste missbrauchen die Figur ihres Jesus für ihre Zwecke. Sie bezeichnen ihn einerseits als „sündenfrei“ und die Liebe in Person, unterstellen ihm aber die Planung einer Apokalypse und das Führen einer Feuerhölle. Damit widerspricht sich jeder der sog. Gottestäter selbst. Er führt sich selbst ad absurdum und entlarvt sich: Als ein „Täter“. Als ein Verbrecher. Die Staatsanwaltschaft Freiburg i.Br. erklärt Jesus für unschuldig. Er sei nicht „existent“. Tote sind nicht lebendig. Ihr „Existieren“ ist Wahn.