Was sagt die Dachorganisation unserer Experten für die Seele, die DGPPN zu dem Thema Religionsschäden?

       

von Frank Sacco

 

  

Vorwort Müller: Das Thema von Frank Sacco, Doktor der Medizin, sind die Religionsschäden: Religionserzeugte Höllenangst ist Kindsmissbrauch (Bild: Sacco). Nun bekommt er moralische Rückendeckung bei der DGPPN: Die Erfassung religiöser Überzeugungen müsse heute zur Anamnese gehören, in der Akutpsychiatrie sei eine Einbeziehung religiöser Themen erforderlich, und wenn eine Religion fanatisch oder fundamentalistisch ist, müsse der Patient mit den geltenden Regeln des Realitätsprinzips konfrontiert werden. 

 

Thema Religionsschäden: Was sagt die Dachorganisation unserer Experten für die Seele, die DGPPN zu dem Thema?  von Frank Sacco

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde, DGPPN, bekräftigt mich in meiner Psychiatrie- und Religionskritik. Sie schreibt mir, „Fundamentalistische“ Inhalte der Religionen seien anzugehen und so geschädigte Patienten müssten wieder auf den Boden der „Realität“zurückgebracht werden.

Man teilt mir von der Geschäftsstelle mit,  Religion spiele in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung  eine „immer größere Rolle“. Man habe das Thema daher in den „jährlich stattfindenden Kongress“ aufgenommen. Seit 2013 habe man  sogar ein Referat eingerichtet: „Religiosität und Spiritualität“. Dieses Referat gab 2016 ein Positionspapier heraus.

 

Der Inhalt:

 

Die Datenlage sei insgesamt „dünn“. Man brauche daher eine Forschung, wann Religiosität als ein „Belastungsfaktor“ wirke. Das sei noch nicht „ausreichend fachlich reflektiert“. Von kirchenbedingten „Erkrankungen“ spricht man nicht, denn das Referat ist kirchenfreundlich besetzt worden.

 

Die  „Erfassung religiöser Überzeugungen“  müsse heute zur Anamnese gehören. In der Akutpsychiatrie sei eine Einbeziehung religiöser Themen „erforderlich“. Sei eine Religion fanatisch oder fundamentalistisch,  so müsse (!) der Patient mit „den geltenden Regeln des Realitätsprinzips konfrontiert werden“. Es müssten dann Grenzen geschützt und wiederhergestellt werden!

 

Man hält es für geboten, dass sich die Psychiatrie „stärker mit diesem Thema beschäftigt als bisher“.  Die Fortbildung müsse „verbessert werden“.

 

Meine „Analyse der Psychoanalytiker und der Kirchen“, die ich der DGPPN im Jahr 2009 übermittelte, ist also verstanden worden.

„Religiöse Intervention“, gemeint sind hier Dinge wie Gebet, Vergebungsrituale etc., will man in der Therapie nicht. Seelsorgerisch solle ein kassenärztlicher Behandler also nicht tätig werden. Die von der psychologischen Therapie eingeschalteten kirchlichen Seelsorger sollten aber „ihr psychiatrisches und psychotherapeutisches Grundwissen verbessern“.

 

Es wird also viel Unwissenheit im eigenen Fachgebiet zugegeben. In dieser zugegebenen Unwissenheit stellt man jedoch plötzlich die Aussage: Die in „früheren Jahren“ vorherrschende Religionskritik und Pathologisierung von Religiosität sei „heute nicht mehr angemessen“. Das ist fachlich grundfalsch, sind doch die Religionen seit den achtziger Jahren zurück. Und was ist mit dem Islam? Das Mittelalter ist zurück.  Zurück ist religiöser Fundamentalismus. Der Islam spricht Kindern heute die absolute Garantie bezüglich einer Höllenvermeidung im Fall eines Selbstmordattentates aus.

 

Und das ehemalige Oberhaupt der Evangelischen Kirchen Deutschlands, Bischof  N. Schneider, schreibt unseren Kindern, gewisse Sünder kämen nach Jesus Richterspruch in das „ewige Feuer“ – und diese „Botschaft“ sei „verstörend“. Nein, sie ist als Bedrohung mit ewiger Feuerfolter mehr als verstörend. Auch ist ein von Jesus unterschriebener „Richterspruch“, das ergab meine Nachfrage beider EKD, gar nicht vorliegend.

 

Die Aussagen bzw. Lehren der Kirchen sind überaus krankmachend und völlig illegal (§241 StGB, GG Art. 1, Europäische Menschenrechtsvereinbarung). Sie führen Kinder in ein Sacco-Syndrom. Der Kirchenautor Hans-Werner Deppe meint gar, in Jesus Hölle  könne er es bis zu 6000 Grad heiß werden lassen und man werde dort „froh“ sei um jedes „nicht brennende Körperteil“. Schlimmer als unter „Hitler“ werde es dort sein. Hier wird die katholische Kirche eingedenk von Auschwitz widerlich. Der kinderlose Josef Ratzinger, der sich nach seinem Rücktritt als Papst „Heiliger Vater“ nennen lässt,  meint gar: Wer heute als Priester das Dogma ewige Hölle infrage stelle, dem werde nie vergeben, nicht in dieser noch in jener Welt. Er sei auf ewig verdammt. Dieses Verlauten nimmt ihm die Heiligkeit, denn heilig ist allein die Liebe zum Menschen.

 

 

Der Leiter des Referats der DGPPN, Prof. Dr. phil. Michael Utsch, arbeitet in der „Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen“. Er  dürfte damit der üblen evangelischen Loyalitätsklausel von 2017 verpflichtet sein und von der Kirche sein Gehalt beziehen. Doch nicht genug: Die stellvertretende Leiterin des Resorts,  Dr. phil. Dr. med. Gabriele Stotz-Ingenlath, schickt kirchengeschädigte Patienten in alter Psychiater-Tradition zu den die Erkrankungen verursachenden Klerikern, die dem „Geschäft“ Schneiders nachgehen, oder auch „nur“ den Wahnsinn jenseitiger Strafen verinnerlicht haben und verbal oder averbal an Kinder und Patienten weitergeben. Sie schreibt: „Wenn ich wahrnehme, dass das Thema Religion oder Spiritualität sehr bedeutungsvoll ist und den Umgang mit der Krankheit beeinflusst, dann verweise ich  für diesen Bereich an einen Seelsorger seiner Religion.“ Sie sei „gläubige Katholikin“ und findet daher wie auch ihr Kollege Scholz (Diakonie Villach) aus Österreich Höllenstrafen wohl durchaus in Ordnung. Sie teilt, um mit Freud zu sprechen,  den Wahn, der ihre Patienten krank gemacht hat. Es wird also Zeit, dass ein Internist das Thema der Erkrankung der Psychiatrie aufgreift.

 

Nach Anweisung des polnischen Papstes müsse man in geschriebenen Texten hart bleiben. In Interviews solle man jedoch abwiegeln (Fortiter in re, suaviter in modo“). Dieser Politik geht  dann auch unser Bischof Schneider nach. Ach, das Androhen jenseitiger Feuerstrafen sei doch ein „Geschäft“ der Kirchen. Dieses Geschäft betreibe man ja schon lange nicht mehr (Quelle Der Spiegel, 43/2014). Ich schrieb daraufhin eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Hannover. Der Anklagepunkt: Schneiders geschäftsmäßiger Terror mit seinen Folterandrohungen wehrlosen Kindern gegenüber. Terroristische und damit gewaltsame „Erziehung“ zum „rechten Glauben“  findet oft in von Kirchen besetzten Institutionen ohne Elternaufsicht statt: in Kindergärten, im Religionsunterricht, im Konfirmanden- und Kommunionsunterricht, sowie im Kindergottesdienst. Hier verweise ich auf meine diesbezüglichen Arbeiten.

 

Der Retter der Welt, so heißt das z. Zt. teuerste Gemälde der Welt. Doch ein Jesus kann niemanden mehr  retten, denn  er verstarb definitiv an einem  Kreuz.  Der christliche Auferstehungsglaube ist schlimmster Aberglaube und seinem ägyptischen Vorbild entlehnt. Er gehört zum „Geschäft“ des Klerus.  Jesu Auferstehung musste erfunden werden, um jemanden im Jenseits zu haben, der, um mit Deppe zu sprechen, dort hitleroid foltern wird. Der Jesus der Bibel rette nach der Bibel nicht „die Welt“, sondern nur diejenigen, die den Aberglauben Auferstehung als Wahrheit anzunehmen bereit seien. Gläubige Juden rettet der Jude Bibeljesus nach der Schrift jedenfalls nicht. Das macht auch die Bibel, wie so vieles an ihr, unheilig.  Man scheut sich als Klerus selbst zur Weihnachtszeit nicht, das wehrlose Krippenkind geschäftsmäßig zu nutzen und damit zu missbrauchen. In ihrer sog. Missionsarbeit sind beide Amtskirchen mit „schwerer Nötigung“ unterwegs und in ihrem Verhalten erneut illegal, diesmal auch nach § 4 GG: Uns allen ist bis hin zum Atheismus straflos Glaubensfreiheit  garantiert. Die allgemeine Auferstehung aller Menschen, von Kindern und ängstlichen Gemütern naturgemäß zunächst einmal froh angenommen, führt gerade diesen Personenkreis später in die nach Karl Jaspers größte Angst des Menschen, die Angst vor einer jenseitigen  Hölle. Die Gläubigen fallen hier wie so oft auf einen üblen Taschenspielertrick der Amtskirchen herein.

 

 

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2 Antworten auf Thema Religionsschäden: Was sagt die Dachorganisation unserer Experten für die Seele, die DGPPN zu dem Thema? von Frank Sacco

1. Saco sagt:

13. Dezember 2017 um 17:16

Anna 

   …       

Anna war knapp  acht,

da gab Mutter sie das erste Mal in der Kirche ab.

Sie war ein Kind der Liebe.

Sie bekam nie Hiebe.

Pastor Heuer erzählt ihr die Sintflutgeschichte:

„Anna, das ist eine große Hoffnungsgeschichte,

denn in der großen Wassernot,

erspart Gott Noah den Ertränkungstod.“

Auf dem Nachhauseweg machte Anna an einem Baume halt.

Von zuhaus her kannte sie nichts von solcher Gewalt.

Die nächste Woche der Pastor erzählt,

was unsre Anna noch mehr quält,

wie Lot aus Sodom rannte,

sich umsah und sah, wie ihre Familie verbrannte

Auf dem Nachhauseweg machte Anna an einem Baume halt,

von zuhaus her kannte sie nichts von solcher Gewalt.

Sie dachte an das Flammenmeer.

Sie sagte den ganzen Tag nichts mehr.

Die nächste Woche die Mutter wartet,

sie hatte Anna um vier erwartet.

„Trink sein Blut“, hat er gesagt, der Pastor Heuer,

„dann kommst du in den Himmel und nicht ins Feuer.“                                  

Und dann hat der Pastor noch angefangen,                                                     

der am Kreuz sei für Annas Sünden ans Kreuz gegangen.

Auf dem Nachhauseweg machte Anna an einem Baume halt.

Als man sie fand, da war sie schon kalt.