Noch preiswerter als die EAT ist indes eine Religionsreform. Und dass sie kommt, ist bereits sicher. Verordnet und damit eingeleitet hat sie der ehemalige Präsident unseres Bundesverfassungsgerichtes Prof. Papier mit seinen wegweisenden Worten während seiner Amtszeit, die Kirchen hätten zwar Religionsfreiheit, müssten sich aber an die bestehenden Gesetze halten. Ich schlage hiermit den Verfassungsrechtler für den Friedensnobelpreis vor. Er hat den Anstoß gegeben für dauerhaft mehr Frieden im Unbewussten unserer Delinquenten und schwerstkranken Psychiatriepatienten. Auch in der Konvention zum Schutz der Menschenrechte vom 4. Nov. 1950, Art. 9, ist schon festgeschrieben: „Die Religionsfreiheit darf nicht Gegenstand anderer als vom Gesetz vorgesehener Beschränkungen sein“.
Das Gesetz, und nur das Gesetz, beschränkt also definitiv die Freiheit der Religionen. Und das muss auch so sein. Weder „Gesundheit“ noch „Moral“ dürften durch Religion beschädigt werden, so sinngemäß im Text. Die Bibel macht aber krank und erhebt Amoral bis hin zum Holocaust zur Moral. Unsere Psychiatrie scheint auf dem „Wissensstand“ zu beharren, kirchlich angedrohte Folter, Beispiel Hölle, könne nicht krank machen. Das ist die „Berliner These“. Anders ist ihre unerhörte Toleranz den Rechtsverstößen unserer Kirchen gegenüber kaum erklärlich. Die unbarmherzige Haltung unserer Kirchen, Bibelgottes bis heute geltenden Steinigungsbefehl (für ungehorsame Söhne, 3. Mose 21) und seinen Verbrennungsbefehl (bei sexuellen Verfehlungen, 3. Mose 20) als gerechte Strafen zu benennen, untergräbt die Moral jeder Gesellschaft. Nach §1631 BGB haben unsere Kinder „ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“.
Es ist somit nach §1631 BGB den Kirchen nicht erlaubt, Kindern eine Bibel zu schenken. Seelische Misshandlungsfolgen führen zu einer dauerhaften Störung der Hirnstruktur und damit der Hirnfunktion, so die Ermittlungen von Häuser et al. (Deutsches Ärzteblatt Jg.108, Heft 17). Die Lebenserwartung ist messbar verkürzt. Krebserkrankungen können ausgelöst werden (!), so im Artikel.
Ermöglicht hat eine Neugestaltung unserer Seelenheilkunde die Psychoanalyse der Neurose Freuds, die die Neurose unserer Psychiater ist – und leider auch unserer Gesellschaft. Die toleriert, wie in einer Freudschen Ohnmacht befangen, die schier unglaublichen Folterandrohungen unserer Kirchen nicht aus Toleranz, Unwissenheit oder gar Dummheit, sondern aus tatsächlich vorhandener unbewusster Gottangst, die der Großteil ihrer Mitglieder als in der Kindheit gläubig Gemachte in sich trägt. Im nur zwei Prozent (!) unseres Bewusstseins ausmachenden Oberflächenbewusstsein empfinden wir eher ein eigenes Aufgeklärtsein und eben keine Angst vor einer Hölle. Die ewige Verdammnis ist als Gedanke für Kinder und Erwachsene so schrecklich, dass sie nur im uns eigentlich regierenden Unbewussten ihren festen Platz zugewiesen bekommt.
Lediglich über starke Ängste ist es auch zu erklären, wenn „moderne“ Menschen den Holocaust Sintflut sowie die Verbrechen in Sodom und Gomorrha nach Auschwitz als gerechte Strafen und den „Täter“ dieser Grausamkeiten als irgendwie verehrungswürdigen Saubermann einordnen, den man sogar anbeten (!) könne und müsse. „Alle Deine Gerichte sind gerecht“, mussten im Jahr 2010 die armen Kinder Würzburgs beten. Das Jahresmotto aller Kirchen lautete Apokalypse, also unser grausames Ende durch lebendig Verbrennen und Ertrinken am Ende der Erdenzeit. Gott habe eine spezielle ethische Auskleidung, die unserem kleinen menschlichen Spatzenverstand nicht verständlich sein könne und keine Kritik zulasse. Hier wird deutschen Kindern nach 1945 und entgegen unseren Gesetzen die abscheuliche Unmoral gelehrt, ein Holocaust könne ethisch indiziert und Ausdruck einer höheren, uns in unserer Beschränktheit nur unverständlichen „Moral“ sein.
Bei Zweifeln an diesen kirchlichen „Glaubenswahrheiten“ könnte Jesu Schiedsspruch am „Jüngsten Tag“ ungünstig ausfallen, so die Kirchen. Hier wird unter der Nötigung Höllenandrohung die Etablierung einer Unmoral verfestigt. Eine Würzburger Kirche (St. Stephan) wurde von mir daraufhin im August 2012 angezeigt. Das vorgeworfene Delikt: Kindesmisshandlung. Ich hatte ein weinendes Kind in der Kirche angetroffen und trösten müssen. Es hatte Angst, im Rahmen der Apokalypse verbrannt zu werden. Noch heute (April 2013) warte ich auf Antwort.
Ein Wort noch zur UN - Kinderrechtskonvention, die das Recht eines jeden Kindes nennt, „umgeben von Liebe, Geborgenheit und Verständnis aufzuwachsen“, eben gewaltlos. Die Überzeugung des Kindes, geliebt zu werden wie es ist, darf nicht an Bedingungen geknüpft werden, auch nicht an diejenigen, die die Kirchen permanent stellen. Auch nicht an deren Bedingung, sündenfrei und bußwillig zu sein. Keiner versteht sich so radikal auf abrupten und irrationalen Liebesentzug wie das Kirchenkonstrukt Bibel-Gott. Ein schwaches Selbst und ein seelischer Schaden ist die Folge einer Kindheit, die in dieser Frage dem Heranwachsenden keine Sicherheit vermittelte. Unsere Kirchen vermitteln eine besagte Sicherheit Kindern nicht, sondern das gerade Gegenteil.
Die Kirche ist Ethik und Glaube betreffend zur Erziehung unserer Kinder berechtigt und zur Erziehung beauftragt. Auf Anfrage stimmt mir das Institut für Rechtsmedizin Hamburg, Körperschaft öffentlichen Rechtes, Universitätsklinik Hamburg Eppendorf, leitender Direktor Prof. Klaus Püschel, am 15. 8. 2011 schriftlich zu, dass „eine Erziehungsberechtigte, die ihren Kindern bei Verletzung bestimmter Regeln mit Hitzeanwendungen droht, nicht akzeptabel ist“. Na bitte! Klarer und gleichzeitig hanseatischer kann man das nicht ausdrücken. Die Kirchen sind nicht akzeptabel, da sie in Predigten, über Lieder und Schriften offiziell mit Feuerfolter im Jenseits drohen.
Die Wartezeiten für Termine bei unseren Psychiater werden sich auf ein Normalmaß reduzieren. Vielleicht gelingen auch eine Reduzierung und eine bessere Therapie von Kriminalität. Mit Verhaltenstherapie in unseren Jugendstrafanstalten kommt man nicht weiter, solange die Verurteilten sich sicher sind, dass die Liebe Gottes nicht für sie bestimmt ist, sondern das gerade Gegenteil: Sein viel zitierter Zorn. Ein Zorn und eine extreme Brutalität, die nicht existent sind, die unserem Gott und seinem Sohn in finanziellem Eigennutz von unseren Kirchen zugeschrieben werden und die ihn über die Verhängung einer angeblichen ewigen Feuerstrafe zum größten Verbrecher überhaupt und schlicht zu einem Nichtchristen bzw. Antichristen abstempeln. Dabei ist Jesus, der eins ist mit Gott, doch getauft! Gott ist doch getaufter Christ! Die Höllenfeuer und überhaupt Folter erfanden Menschen und oft genug Geistliche - und nicht ein Gott. Oder können Sie sich vorstellen, dass das niedliche, wehrlose Krippenkind Jesus zum brutalsten Verbrecher der Geschichte mutiert?
Mit mehreren, den Kindesmissbrauch unserer Kirchen ausführlich darstellenden Strafanzeigen habe ich einen Anfang gemacht und so einen möglichen Weg zur Durchführung der anstehenden Reform aufgezeigt. Eine solche Anzeige spreche für einen Wahn bei mir, so ein Psychiater vor der Ärztekammer (!) irrtümlich, habe doch die Staatsanwaltschaft Hannover gar nicht gewusst, was sie mir habe antworten sollen! Ist das aber meine Schuld, wenn Juristen nichts mehr einfällt? Das Verhalten der Kirche, auch ihr Feiernlassen eines Holocaust, sei „sozialadäquat“, so diese Anwaltschaft nach vielen Monaten. Natürlich ist es das nicht. Sozialadäquanz darf sich nur in Rahmen der bestehenden Gesetze bewegen. Die BÄK in Gestalt Dr. Goesmann hält die Kirchen für grausam. Niemand aber darf hierzulande grausam sein, weil Grausamkeiten krank machen. Wir wollen gesunde Kinder. Religion soll Kinder gesund machen und nicht sterbenskrank.
Die Religionen müssen endlich auf den Boden der deutschen Gesetze. Mehr verlange ich nicht. Sehr viele, die Religion predigen und vermitteln, haben unser Gesetz übertreten. Wirkliche Schuld im juristischen Sinn liegt allerdings meist nicht vor, da die „Straftäter“ auch gleichzeitig Opfer der Kirchen sind. Hier ist jetzt die Politik gefragt. Ich schlage einen Straferlass vor. Bis zum Ende 2015 sollten die Kirchen die Dinge geregelt haben.