Der Anhang meines ev. Gesangbuches von 1994
Mein Gesangbuch hat noch diverse zu erläuternde Zusätze. Wie gesagt, es hat leider nach Auskunft Gültigkeit bis 2034, so der Stand 2012. Es wird nur alle 40 Jahre neu aufgelegt. Die 535 Kirchenlieder wurden bereits besprochen. 39 beziehen sich auf die Hölle, 47 auf den Satan und den Teufel, 145 auf die (nur eventuelle) Gnade unseres Gottes, 27 auf das Jüngste Gericht und 140 auf den Sühnegedanken. Der ist nach Papst Benedikt entwürdigend. Er entwürdigt Gott und treibt zudem unsere Kinder als spätere Patienten in die psychiatrischen Krankenanstalten.
Für mich, so im Buch, gelte auch das Augsburger Bekenntnis, das Sahnestück des protestantischen Luther-Glaubens. Es ist auf der Seite 808 für unsere lesen könnenden Kinder abgedruckt. Für sie ist das Bekenntnis „verbindlich“, wie es heißt. Ob es ihnen schmeckt, das Sahnestück, ist anzuzweifeln. Aber sehen Sie selbst:
Artikel 2: Die Erbsünde gehe auf Adam zurück und sei wirklich Sünde, heißt es dort. Sie verdamme (übersetzt: führe in die ewige Hölle) alle, „die nicht durch die Taufe und den Heiligen Geist wieder neu geboren werden“. Natürlich gibt es auch ungetaufte oder jüdische Kinder, die in dem Gesangbuch einmal stöbern. Ihnen soll hier Angst, Höllenangst gemacht werden. Mission ist hier Kindesmissbrauch. Diese Gesangbücher sind ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Alle Ungetauften kommen in die Hölle. Der CDU ist derartige Reklame verboten: „Alle Nicht-SPD-Mitglieder kommen in die Hölle“. Einen besonderen Taschenspielertrick dachte sich die katholische Kirche 2012 aus. Wer aus dieser Kirche austrete und nicht mehr bezahle, der könne nicht mehr zur Beichte gehen. Wer aber in der Beichte nicht beichte, komme in die ewige Hölle Jesu. Wem die Katholische Kirche nicht vergebe, dem vergebe auch Gott nicht, so ein angebliches Bibelwort Jesu. Man darf aber nicht einen Verein gründen und bestehen lassen, man darf Nichtmitgliedern, nur weil sie den Beitrag nicht zahlen wollen oder können, nicht mit ewiger Folter drohen. Das gilt besonders dann, wenn man keine Unterschrift des ewigen Folterers unter den Statuten des Vereines, in diesem Fall der Bibel, vorweisen kann. Der Klerus steht, was den Wahrheitsgehalt der Bibel betrifft, mit völlig leeren Händen da. Der lebendige Gott wird sich auch weigern, seine Unterschrift jemals zu geben. Hier wird mit Höllenandrohung Geld erpresst und der Staat darf es auch noch einsammeln und die Bischöfe und ihre Brutalität bezahlen. Das ist Hochintelligenz.
Artikel 3 sagt aus, Christus sei für uns gekreuzigt. Er sei dabei ein „Opfer“ (ein Lamm, der Verf.) gewesen für alle Sünden und habe Gottes Zorn versöhnt. Alle, die an ihn glaubten, tröste er und beschirme sie „gegen den Teufel“. Artikel 4 bekräftigt das. Vergebung der Sünden beim Jüngsten Gericht ist gekoppelt an den Glauben, das Christus „für uns gelitten hat und das uns um seinetwillen die Sünden vergeben“ werden. Hier wird der Sühnegedanke unseren Kindern als „verbindlich“ dargestellt und es wird unserem Papst schwer gemacht, nicht in die Hölle zu kommen, nicht verdammt zu werden. Denn Benedikt XVI. hält vom Sühnegedanken ja überhaupt nichts: Der würde Gott entwürdigen!
Artikel 17 zeigt unseren Kleinen dann den evangelischen Supergau, die Hölle: Jesus werde am Jüngsten Tag kommen und die gottlosen Menschen „in die Hölle und zu ewiger Strafe verbannen“. Weiter: „Deshalb werden die verworfen, die lehren, dass die ... verdammten Menschen nicht ewige Pein und Qual haben werden.“ Jesus sei halt „gerecht“, so in Artikel 21. Sein Quälen, sein Foltern sei „gerecht“, so das bis 2034 gültige Buch. Ob Foltern gerecht ist, hängt anscheinend vom Führer ab.
Auch nach unseren Erfahrungen mit Hitler sei „alle Obrigkeit in der Welt... gute Ordnung... von Gott geschaffen und eingesetzt...“. Diese Auffassung, ursprünglich von Paulus ausgedacht, hat Papst Pius damals angeblich bewogen, Hitler nicht zu exkommunizieren und ihn damit indirekt zu unterstützen.
Hier stellt sich das geltende Gesangbuch in seiner Auffassung von Ethik gegen das geltende Grundgesetz, das uns Gläubige nach Auschwitz aus gutem Grund ermächtigt, gegen eine faschistische Obrigkeit und deren Gesetzte eigenmächtig und sogar in Übertretung einzelner Paragraphen des Strafgesetzbuches vorzugehen.
Später im Buch wird Martin Luther in seinem für mich ebenso „verbindlichen“ „Kleinen Katechismus“ (Katechismus = griechisch = Lehrbuch für Kinder) auch sehr deutlich: Jesus habe selbst gesagt: „Nehmet hin und esset: Das ist mein Leib, der für euch gegeben wird.“ „Für euch gegeben und vergossen, zur Vergebung der Sünden“, erklärt uns Luther dazu. „Ekel“ empfand ein Kind während eines Kinderabendmahles. Nach Rilke hat es Gift getrunken. Warum ein Kind sich derart ekelt, weiß es selbst oft gar nicht. Nach stattgehabtem seelischem Missbrauch in einer Kirche ist es zuhause stumm. Es weint nach innen. Seine Eltern wissen nicht, was geschehen ist und können nicht korrigierend eingreifen. Psychiater sind in aller Regel völlig sprach- und hilflos.
Gesangbücher sind ein triftiger Grund für alle Eltern, ihr Kind nicht in eine Kirche zu schicken, wo es für sie zum Lesen ausliegt. Ein Kind gehört nicht in eine Kirche. Die Taufe ist ein überflüssiger Akt. Das gilt auch für die Nottaufe.