Dr. Rolf Reitis 29328 Fassberg Lüneburger Weg 1 6.2.2020
Staatsanwaltschaft Hannover Dr. Augstein -persönlich-
30175 Hannover Volgersweg 67
Sehr geehrte Frau Dr. Augstein,
hiermit ergeht Strafanzeige gegen Dr. Margot Käßmann, ehemals Präses und Bischöfin der EKD. Sie ordnet im Buch „Wie ist es so im Himmel“ an, man müsse Kindern die Sintflutgeschichte so erzählen „wie es die Bibel tut“. Sie interpretiert demnach die Story nicht als lokale Naturkatastrophe, also ohne jeden Bezug zu einer göttlichen Strafe. Sie vermittelt Kindern die Begebenheit als wahrhaft geschehen und explizit so, wie biblisch beschrieben: Als Holocaust (Definition siehe Internet).
Nicht erwähnen muss ich: Käßmann stellt Kindern ihren Gott selbstverständlich als unfehlbar dar und betet mit ihnen im Anschluss der Lehrstunde das Vateruser, des Inhaltes: „Geheiligt werde Dein Name… denn Dein ist… die Herrlichkeit, in Ewigkeit, Amen“.
Somit liegt hier ein schwerer Verstoß gegen § 131 StGB vor. Denn was ist an einem Holocaust herrlich? Hier wird dieses grausame Geschehen vor Kindern verharmlost, ja der Täter in dem bekannten Sinn verherrlicht, er habe ein höheres Rechtsempfinden. Auch wegen dieser „Grausamkeit“ in den Kirchen sei Dr. C. Goesmann, damals Vizepräsidentin der BÄK, aus der katholischen ausgetreten, so zu mir am 17.11.2009. Jede Grausamkeit macht aber krank. Und das darf keine Religion. Der genannte Verstoß geschah auch in Braunau am Inn. Die Folgen sind bekannt. Einem kleinen Jungen wurde dort verdeutlicht: Ein Holocaust kann 1. durchaus gerecht und 2. zwingend notwendig sein. Und mit etwas Geschick (genügend Zuckerbroten und Folterkammern) wird der Veranstalter dafür gefeiert. Auch die angebliche „Teufelskindschaft“ der Juden nach Joh. 8,44 wurde in Braunau gelehrt. Alan Posener erwähnt das in der Die Welt von heute. „Des Teufels Werk“, habe Luther die Juden genannt. Das Christentum habe im Judenhass seine Wurzeln. Und die haben seit gut zehn Jahren wieder kräftig ausgeschlagen.
Käßmann im Buch: Die Flut-Geschichte sei „tief prägend“ für Kinder. „Sie wurde immer, zu allen Zeiten verstanden“. Leider, muss ich da als Arzt sagen. Sie macht Kinder krank. Hier gibt die Autorin ihren seelischen Kindsmissbrauch ganz offen zu. Krankheiten mit „tief existentiellen Ängsten“ würde das von ihr gepredigte Gottesbild hervorrufen, so im Buch. Dazu trage auch das Höllendogma bei. Kinder würden davon krank wie „Luther“. So ein Glaube darf nach der Kinderrechtskonvention nicht „vermittelt“ werden.
Die Geistliche erklärt uns die Motivation „Gottes“ für seine Endlösung. Der sei „richtig zornig“ gewesen. Er habe die Erschaffung der Erde „bereut“. Er habe gesagt: „Das will ich alles auslöschen“. Sie beschwichtigt ein erschrockenes Kind mit den Worten, solchen Zorn „kennst du doch auch… wenn du das Legohaus… einfach vor Wut kaputt machen möchtest…, weil etwas nicht klappt.“ Nun, das sage ich als Analytiker: Der Vergleich hinkt. Das Kind überlegt lediglich, eine Sache zu zerstören, wohingegen der Christengott einen Welt-zid anrichtet, so die Glaubensgewissheit Käßmanns. Er rettet lediglich acht Erwachsene und nur je zwei Exemplare von Millionen Tierarten. Alle Kinder ertranken.
Pastorin A. zu Dohna, jetzt Göttingen, erklärte mir das mit den Kindern hier in Fassberg so: „Herr Dr. Reitis, glauben Sie nicht, dass alle Menschen irgendwo Sünder sind?“, also gerechter Weise ertränkt werden müssten nach dem Bibel-Motto: „Alle Deine Gerichte sind gerecht.“ Nein, ich glaube es nicht. Und ich glaube auch nicht, dass man als Gott Sünder ertränken darf oder es auch nur möchte. Hier weist Bundespräsident Steinmeier Käßmann in ihre Schranken: „Niemals darf Religion Rechtfertigung von Gewalt sein“. Grausames Ertränken mittels Regenwasser ist so eine Gewalt. „Religion in der Verantwortung“, heißt dann auch das Buch Helmut Schmidts. Ich korrespondierte mit ihm. Auch Kanzlerin Merkel und Christian Wulff verbitten sich jeden religiösen Fundamentalismus, in welchem Gewalttaten religiös dekliniert, also verharmlost, toleriert oder gutgeheißen werden.
Richtig hingegen bemerkt Käßmann: Die Sintflutgeschichte mache Kinder krank. Sie habe etwas „ungeheuer Beängstigendes“ „für Kinder“, da „Gott Leben zerstört“. In der Tat, so ein Gott ist verrückt oder ein Verbrecher. Zunächst denkt jedes Kind so, bis man ihm erzählt, solche Gedanken seien schwere Sünde. Auch reines Denken bestrafe dieser Gott ja hart (siehe Bergpredigt). Jedes Kind bekommt ungeheure Angst, weiß es sich ja diesem Exemplar beim Jüngsten Gericht als „Richter“ ausgeliefert. Es zieht hierzulande ja auch sogleich die Parallele zum Holocaust Hitlers, der Shoah.
Natürlich habe ich die Ex-Bischöfin angemahnt. Doch ich erhielt keine Antwort. So muss ich sie, und das ist meine sich durch die Verantwortung an Auschwitz ergebende Pflicht, anzeigen. Käßmann vertraut in diesem Fall womöglich auf eine Rechtsbeugung der Staatsanwaltschaft Hannover. Staatsanwalt Stoll hatte auf eine Anzeige im Jahr 2009 gemeint, das Gutheißen eines Holocaust sei in der BRD „sozialadäquat“. Es sei „gänzlich unverdächtig“ und werde von der Allgemeinheit gebilligt. Doch so ein Gutheißen gewinnt O Rechtscharakter dadurch, dass es in einer „Allgemeinheit“ vorkommt. Der Christengott sei in der Tat schlimmer als „Hitler“, bekräftigt Hans-Werner Deppe, ein Kirchenautor. Das ist Gotteslästerung, also ein weiterer Verstoß gegen deutsches Recht. Der Paragraph soll nicht etwa Götter schützen, er hat, wie Ihnen bekannt, Bürger vor krank machenden Gottesbildern abzuschirmen. Zudem ist deutlich, dass die Existenz von Göttern in der Jurisprudenz nicht existent ist. Tot ist tot. Eine Auferstehung von einmal Toten ist nicht möglich. Da kann man jeden Pathologen oder Ägyptologen fragen. Er glaube nicht an das leere Grab, so Helmut Schmidt.
Wer Gott wirklich ist oder sein kann, können Sie, Frau Dr. Augstein, beim Priester Eugen Biser und dem Mönch Dufner vom Recollectiohaus nachlesen (Anlage oder https://www.frank-sacco.de/recollectiohaus/. Doch von deren „christlichem“ Gottesbild ist Käßmann weit entfernt. So macht sie sich auch der Kindesmisshandlung nach RiStBV 235, Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB), grober Störung der Religionsausübung (§ 167 StGB: hier Zwang zum Anbeten eines Gewaltgottes), Nötigung (§ 240 StGB, hier: Zwangsanbetung eines Gewaltgottes) und Bedrohung von Kindern ( § 241 StGB, hier : Androhung einer Hölle) schuldig. Wir haben kein zweites Rechtssystem für den Klerus.
Doch damit ist sie nicht unbedingt eine Verbrecherin. Wenn Religion im Spiel ist, sind auch religiöse Ängste mit dabei. Auch und gerade Höllenängste. Auch und gerade bei einer Bischöfin. So biete ich mich an, Käßmann in einem anstehenden Prozess zu verteidigen. Bei Eintritt durch eine Kirchentür gibt man in der Regel - unter Suggestion stehend - seinen Verstand ab. So mag Schuldunfähigkeit vorliegen. Aber das erkläre ich dann dem Richter noch etwas genauer. Religion ist Wahn, so Freud. Doch wer ihm unterliege, der könne seinen Wahn nicht erkennen. Und: Der Wahn Religion macht wahnsinnig, schreibt uns Eugen Drewermann. Dessen habe sich die katholische Kirche nie bekannt. Doch die Zeiten ändern sich gerade. So entschuldigte sich Kardinal Marx bei den seelisch missbrauchten Angstpatienten. Die Kirche müsse „Buße tun“. Millionen Kinder sind nach Tilmann Moser durch die christliche Religion schwer an einem Sacco-Syndrom (www.frank-sacco.de) erkrankt. Der seelische klerikale Missbrauch hat noch weitreichendere gesundheitliche Folgen als der sexuelle. Kinder haben hier das verbriefte Recht, gewaltlos aufzuwachsen.
Die von Käßmann misshandelten Kinder können leicht ausfindig gemacht werden. Sie sind aufklärenden Gesprächen zuzuführen. Hier biete ich mich als Vortragender an. Leider erkennt die etablierte sprechende Medizin in diesem ganzen Geschehen keinerlei Handlungsbedarf. Ja Prof. Diefenbacher, Berlin, sieht als Vortragender auf einem Internistenkongress nicht einmal einen Zusammenhang zwischen einem religiösen Fundamentalismus und dem Auftreten von Erkrankungen. Das Predigen einer Hölle sei für Kinder kein Trauma. Käßmann beweist der Psychiatrie im angesprochenen Buch das gerade Gegenteil.
Rolf Reitis
Die Antwort der Staatsanwaltschaft: Kein Verschulden der Ex-Bischöfin. Deren Weisung, die Sintflutgeschichte so zu erzählen, wie es die Bibel tut, nämlich als Holocaust, sei nicht strafwürdig.
23. 5. 2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
angezeigt wird hiermit Frau Bischöfin Margot Käßmann, Hannover.
Die Anzeige erfolgt u.a. wegen Kindesmisshandlung nach RiStBV 235 sowie wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, teils mit Todesfolge (§ 225 StGB). Weiterhin wegen Verherrlichung einer Straftat (§ 131 StGB , Gewaltdarstellung vor Kindern: hier Sodom, Sintflut). Weiterhin wg. grober Störung der Religionsausübung ( § 167 StGB: hier Zwang zum Anbeten eines Gewaltgottes). Weiterhin wg. Nötigung (§ 24o StGB, hier: Zwangsanbetung eines Gewaltgottes) und Bedrohung von Kindern ( § 241 StGB, hier : Androhung einer Hölle).
Ich darf mich Ihnen zunächst vorstellen. Ich bin 6o Jahre alt, Hannoveraner, von Beruf Internist in eigener Praxis. Bei der Ärztekammer Hannover gemeldeter Name: Frank Sacco. Mitglied der Evangelisch – lutherischen Kirche.
Unsere kleine Hannoveraner Familie hat zwei Ärzte, vier Juristen, den ehemaligen Leiter der Inneren Mission in Hannover und eine Theologiestudentin hervorgebracht. Die Begründung meiner Anzeige enthält religiöse Tabubrüche, auf die man eventuell mit Abneigung oder gar Ekel reagiert, wenn das Unterbewusste des Lesers derartige Tabubrüche ablehnt. Das müssen Sie wissen.
Die evangelische und die katholische Kirche - und nur um diese geht es in diesem Brief - fungieren teilweise in einem rechtsfreien Raum. Ich meine damit, dass sie traditionsgemäß Dinge tun dürfen, die in unserem Rechtsstaat verboten sind. So zwingen sie Kinder, einen Verbrecher anzubeten, der den ersten Holocaust an Juden bzw. deren Vorfahren vollzogen hat: die Sintflut. Es wurden alle Juden bis auf acht vernichtet. Tötungsmittel war nicht Gas sondern Regenwasser. Die Tötung dauerte nicht zehn bis fünfzehn Minuten sondern bis zu 150 Tage. Es wurden vernichtet: sämtliche lebende Kinder, alle schwangeren Frauen, nahezu alle Tiere. Die Kirchen leugnen diesen Holocaust nicht einmal, sie lassen ihn von den ihnen schutzbefohlenen Kindern feiern (s. Anlage). Sie werten ihn als Akt irgendeiner diffusen Gerechtigkeit ihres „Gottes“. Sie lassen einen Nazi feiern, den sie als ihren Gott betiteln.
In unserer deutschen Gefühlswelt ist ein Nazi nicht ein Mitglied irgendeiner politischen Richtung (national – sozial), sondern ein Wesen, dass das verbriefte deutsche Grundrecht auf Nichtfolterung bricht oder Menschen, die ein solches Wesen verehren, unterstützen und anbeten lassen. Dies ist eine mögliche Definition eines Nazis. So ist sie mir in einer deutschen Schule in Hannover beigebracht worden. Weiterhin wurde uns dort gelehrt, wir sollten nicht und nie erneut Nazis werden: Nie mehr KZs gutheißen (Adorno). Nie mehr Folter gutheißen. Immer gegen diejenigen vorgehen, die foltern oder Folter gutheißen. Camus sagte in seiner Nobelpreisrede in Stockholm: „Es gibt keine privilegierten Henker“. Und damit meinte er hoffentlich auch Bibelgott und Bibeljesus. Wir wissen heute: Ertränken und Lebendigverbrennen von Kindern gehören und gehörten immer zu den abscheulichsten Verbrechen. So etwas darf niemals schöngeredet werden. Auch nicht im Interesse einer Kirche von oder in einer Kirche, schon gar nicht vor kritikunfähigen Kindern und Minderjährigen. Eine erdumfassende Sintflut vor ca. 5ooo -1oooo Jahren ist bewiesenermaßen eine Lüge. Eine weitere, der Auschwitzlüge in ihrer Pathogenität vergleichbare ist die, dass oben genannte Dinge überhaupt stattfanden und Strafen eines Gottes waren: Denn Gott ist und war kein Hitler.
Ich habe im Januar 2009 Frau Dr. Käßmann einen Brief zukommen lassen, sie möge darauf einwirken, dass die Sintflutgeschichte, diese „unwahre und krankmachende Geschichte“, vor Kindern nicht mehr im Gebiet ihrer Kirche erzählt wird. Ich hatte um Antwort gebeten.
Eine solche blieb aus. Nachrichtlich liegt der Brief Ihnen bereits vor. Er ist zudem unter www.Sacco-Syndrom.de abrufbar.
In BGB § 1631 heißt es: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Frau Dr. Käßmann predigt Kindern Maximalgewalt und heißt sie gut. Sie verherrlicht eine Hitlerfigur und verherrlicht damit Gewalt. Das ist seelische Verletzung. Entwürdigend für Kinder ist, dass sie nach einer Predigt der Frau Dr. Käßmann über die Sintflut gezwungen werden, den Täter dieser Straftat nicht nur anzubeten, ja zu lieben! Die Würde unserer Kinder ist allerdings unantastbar (Grundgesetz vom 23.5. 1949). Sie zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Weiterhin lässt Frau Dr. Käßmann in kirchlicher Hypnose kritiklos gemachte Kinder den Veranstalter einer weiteren Auschwitz – Tat anbeten: den Täter von Sodom und Gomorrha. Was das Lebendigverbrennen von Judenkindern bzw. ganzen Judenkindergärten, überhaupt Kindern angeht, egal, was für Straftaten sie begangen haben möchten, sind wir Deutschen mehr als empfindlich geworden. Frau Dr. Kässmann übersieht leider, dass nach 1945 dieses Lebendigverbrennen von Kindern in Deutschland nicht mehr auch nur irgendwie toleriert wird. ((Art. 7 IStGH, Den Haag, Statut f. (Folter)). Sie stört empfindlich unseren öffentlichen Frieden nach §166 StGB und missachtet die „unverrückbare Weisung“ des Parlaments der Weltreligionen, eine Kultur der Gewaltlosigkeit zu leben (Chicago, 1993).
Weiter lässt Frau Dr. Käßmann ihren ihr anvertrauten Kindern keinen Zweifel am Existieren einer Hölle, über die ein Bibeljesus zu Sündern sagt: „Weg von mir, ihr Verfluchten, in das ewige Feuer“. Von der ein Bibeljesus in der Bergpredigt, dem „Sahnestück“ unserer Religion sagt, es sei vorteilhafter, sich selbst ein Auge auszureißen oder eine Hand abzuhacken, als in seine Hölle zu kommen. Von der es im Neuen Testament heißt, Bibeljesus werde kommen, um zu foltern, „Tag und Nacht und von Ewigkeit zu Ewigkeit“ (Offenbarungen des Johannes). Hier missachtet die Bischöfin § 241 StGB („Bedrohung“). Mit Höllenandrohung zwingt sie Kinder, entgegen deren Überzeugung einen Nazigott anzubeten (§ 24o StGB , Nötigung). Über sechzig Jahre hatten die Kirchen Zeit, den Wortlaut dieser Bibelinhalte zu ändern. Dies geschah nicht. Diskutiert werden „Übersetzungsfehler“. Für Kinderaugen und -ohren sind Verfluchte allerdings Verfluchte und ein ewiges Feuer ist eines wie auch ein ewiger „Feuerofen“ (Matthäus13,42). Fußnoten in der Bibel (wie ich sie vorschlug), die Bibel lesende (Kinder können lesen) Kinder über „Übersetzungsfehler“ aufklären, wurden nicht zustande gebracht bzw. sind aus Machterhaltungsgründen unterblieben. Die Bibel ist eine Kinder gefährdende Schrift.
Das Augsburger Bekenntnis baut auf der Bibel auf. Es ist der Grundstein des lutherischen Glaubens und noch im Anhang einiger Kirchengesangsbücher (Nordelbien, Bayern) etc.) enthalten. Zum Studium für unsere wehrlosen Kinder. In Art. 17 heißt es: „...die Gottlosen aber und die Teufel wird er (Christus) der Verdammnis (= Ewige Hölle) anheim geben, auf dass sie ohne Ende gestraft werden“. Frau Dr. Käßmann ist hoffentlich bekannt, dass die Bibel nicht Gottes Wort ist und damit nicht heilig. Ihr ist bekannt, dass es eine erdumfassende Sintflut nicht gegeben hat (erdgeschichtlich erwiesen, eine fossilienfreie meterhohe durchgehende Lehmschicht existiert nicht), dass es Adam und Eva nie gegeben hat (zugegeben von Papst Paul II., wissenschaftlich erwiesen von Darwin) und dass es Sodom und Gomorrha nicht gegeben hat: denn Gott ist kein Hitler. Ihr Erzählen dieser Nazigeschichten über Gott, dient es dem Zweck, Ängste bei Kindern zu schüren, um diese lebenslang an die sie ernährende Kirche zu binden? Angstkinder zu erzeugen. Kinder mit Gottangst zu erzeugen, der größten aller Ängste.
Wir alle aber wissen: Angst, speziell große Angst, führt zu schweren Krankheiten, psychischen Krankheiten. Und schwere psychische Krankheiten führen immer in einem gewissen Prozentsatz zum Suizid. Schuld an einem großen Teil solcher Suizide sind Angst predigende Geistliche, in diesem Fall Frau Dr. Käßmann. Diese Suizide sind ekklesiogen. „Für Millionen“ ist dieser aufgezwungene Angstglaube „die schlimmste Kinderkrankheit, ...in vielen Fällen unheilbar“. So der Psychoanalytiker Tilmann Moser bei Suhrkamp: „Gottesvergiftung“.
Frau Dr. Kässmann schürt die größte aller Ängste ( siehe Prof. Dr. theol. Dr. phil. Eugen Biser, Priester a. D. , Anlage) des Menschen, die Höllenangst. Herr Ratzinger sagt, Katholiken teilten mit ihren protestantischen Freunden den Glauben an die Hölle.
Perfide ist Frau Dr. Käßmanns Darstellung ihres „Gottes“ als die „Liebe“. Er sei die Liebe – aber auch gerecht. Mit diesen Gerechtigkeiten meint sie seine Verbrechen an Juden. Ein alter Irrweg der Menschheit ist es, Nettigkeiten von Herrschern immer als Liebe darzustellen ( Hitler hebt ein blondes Mädel hoch und küsst es), ihre Gräuel (Auschwitz, Bergen – Belsen, Sodom) aber als Gerechtigkeiten. So ergibt sich ein anbetungswürdiger „Gott“ (Bibelgott) oder „Halbgott“ (Hitler) ungeachtet ihrer Kapitalverbrechen. Die Christliche Kirche trägt Schuld an der „Persönlichkeit“ Hitlers, dem sie als Kind folgendes „lehrte“:
1. Ein Holocaust an Juden ist denkbar,
2. machbar.
3. Holocaustveranstalter können in ihrer Tat gerecht sein,
4. verehrbar und anbetbar bleiben.
5. Selbst das Lebendigverbrennen und Ertränken von Judenkindern kann durchaus gerecht sein.
Hitler hat sich in seiner „Werteinschätzung“ der Juden Bibelgott angeschlossen – sogar in dessen Diktion: „ausmerzen“ und „ausrotten“ müsse man.
Das Begriffspaar lieb / gerecht setzt sich unverändert bei einem Bibeljesus fort, gefeiert als ein vermeintlicher „Erlöser“, der eine „Frohe Botschaft“ gebracht habe. Er entpuppt sich jedoch als Weltenrichter mit der Vorhaltung des Dauer – KZs Hölle, einer Stätte der ewigen Folter (Neues Testament). Im Alten Testament taucht die Hölle an einer Stelle auf (Hiob), im Neuen 12 Mal. In meiner Kirche hier in der Gemeinde gibt es an der Decke über dem Altar eine Folterszene: Nackte Sünderinnen werden von Teufeln mit einer Feuersbrunst und Zackenspießen in die Hölle getrieben. Ins ewige Feuer. Eine Dachau – Szene. Auf der anderen Gemäldeseite kommt eine gleiche Anzahl Gläubiger in den Himmel. In meinem Betreiben, diese Folterszene zu übermalen, fühle ich mich von der Kirche verlacht. Denkmalschutz geht ihr vor Kinderschutz.
Frau Dr. Käßmann bringt ihren Kleinen bei: Liebe foltert. Foltert zu Recht. Dies halte ich für ihr ethisches Verbrechen an Kindern. Ein Verbrechen an der Liebe. Es ist in Deutschland ein Strafbestand in mehrfacher Hinsicht. Nach einem Gespräch mit mir, in welchem ich dem Hermannsburger Missionar Garte ein Foto des Müdener (Ö) Deckengemäldes vorlegte, zeigte sich der Geistliche derart entsetzt, dass er mir große Zweifel antrug, ob er es fertig brächte, in dieser Kirche überhaupt je zu predigen. In grober Weise stört also dieses wie auch vergleichbare Gemälde bzw. Lebensanschauungen die Religionsausübung von Christen, die ihren Gott als die Liebe und nicht mehr als eine Hitlerfigur verinnerlicht haben. Damit liegt ein Verstoß vor gegen § 167 StGB (Störung der Religionsausübung). Es gibt Geistliche wie Frau Dr. Kässmann, die versuchen, an unseren Gesetzen vorbei, nach 1945 die Kirchen in einen Zustand hinüberzuretten, wie er davor leider üblich sein konnte. Sie stören damit den öffentlichen Frieden ( § 166 STGB). Die deutsche Öffentlichkeit ist in der Mehrheit gegen jegliche Folter – einerlei wer sie ausführt.
Ich verdächtige Frau Dr. Käßmann der Schuld und Mitschuld an psychischen Erkrankungen mit Suizidfolge. Ich verlange staatsanwaltschaftliche Untersuchung einer größeren Anzahl von Suiziden bei Psychiatriepatienten Christlichen Glaubens unterschiedlichen Alters im Verantwortungsbereich der Bischöfin im Gebiet der Landeskirche Hannover. Gab es im Denken dieser Kranken kirchliche Inhalte? Inhalte von Schuld mit Versündigungsideen oder sog. Versündigungswahn? Wurden Ideen geäußert, nicht in den Himmel zu kommen? Irgendwo anders hin? Das In-die-Hölle-kommen ist bei den Erkrankten wegen Unaushaltbarkeit des Gedankens oft nicht im Bewusstsein präsent (sondern tief im Unterbewussten).
In Krankenakten werden sie kaum je eine Diagnose Höllenangst finden. Nur immer exakte Aufzeichnungen der Therapeuten über kirchenbezogene Gedanken der Erkrankten. Speziell nahe Angehörige wissen aber um etwaige religiöse Gedankeninhalte bei durch Suizid verstorbenen.
Weiterhin verlange ich die Untersuchung einer Anzahl schwer psychisch Erkrankter auf Schäden durch Kirche.
Kirchenbedingte Krankheiten sind als Ekklesiogene Neurosen bekannt (siehe u. a. Tilmann Moser: „Gottesvergiftung“, Suhrkamp). Diesen Begriff hat die Psychiatrie nahezu komplett verdrängt. Im Diagnose - Schlüssel - System ICD 1o mit seinen ca. 1oooo Diagnosen ist er nicht zu finden. Das Gebissen - oder Gestoßenwerden von einem Alligator oder Reptil war bis vor kurzem dort noch vorhanden. Es war nun aber wirklich hier eher selten.
Die dagegen sehr häufige Ekklesiogene Neurose ist eine Angstneurose. Der Kranke meint, sich versündigt zu haben. Die Sünde - oft eine Kleinigkeit - mag ihm gar nicht bewusst sein, sie ist verdrängt. Wird die „Sünde“ offen gelegt, z.B. in einer Psychoanalyse, weicht die Höllenangst. Mein nahezu erster Psychiatriepatient hatte Höllenangst. Er war der festen Überzeugung, in eine ewige Hölle zu müssen, in ewige Folter. Er meinte, sich gegen den Heiligen Geist versündigt zu haben, wusste jedoch nicht wo und wie. Dazu sagt Bibeljesus: denen wird „nicht vergeben, weder in dieser noch in jener Welt“. Natürlich lief die Erkrankung damals nicht unter „Neurose“, schon gar nicht unter „ekklesiogener“. Im Krankenblatt stand: „Endogene Depression“. Manche Psychiater würden auch sagen: „Das ist ein Wahn ( „weil es die Hölle nicht gibt“) und damit dem Formenkreis der Schizophrenie zugehörig“. Wenn der Patient Zuflucht bei Drogen gesucht hätte: „ Er ist süchtig.“ Wenn er eine Psoriasis hat: „Er muss zum Dermatologen“. Wenn er als Jugendlicher nach einem Sturztrinken im Autowrack verstirbt: „Mein Beileid“.
In meinem Buch über das Sacco – Syndrom, den Erkrankungen durch kircheninduzierte Angst (siehe Google), ist dargelegt, dass diverse psychiatrische Erkrankungen wie Schizophrenie, Autismus, Süchte, Phobien, Zwänge, psychosomatische Erkrankungen oder Erkrankungen des manisch – depressiven Formenkreises größtenteils Angstkrankheiten sind. Bekannt ist das schon von der Schizophrenie. Sie startet als angstbedingte Depression, oft mit Gedankenkreisen um den Glauben. Dann wird die Depression bzw. die Höllenangst so stark, dass ein Suizid seiner Seele vom Kranken vorgenommen wird. Freude und Angst werden „umgebracht“. Lachen und Weinen erstirbt. Es resultiert eine „Defektheilung“. Ein tragischer und vermeidbarer Defekt. Meist bleibt eine Psychiatern unerklärliche Affinität zur Kirche. Eine kirchliche Ausschmückung des Anstaltszimmers. Hinter der vordergründigen Gottesliebe verbirgt sich jedoch Gottesfurcht. Die Erkrankten fürchten die Hölle, wobei sie unterbewusst glauben oder „wissen“, dass Bibeljesus dort auf die Nazi – Foltermethoden seines Vaters (im Alten Testament) zurückgreifen wird (mit denen dieser dort seine „1o Gebote“ völlig unchristlich durchsetzt).
Dazu im Anhang mein Schriftstück über die Heilige Faustine. Papst Benedikt lehrt dazu unglücklicherweise und an der Bibel völlig vorbei, Gott und Jesus seien ein und dieselbe Person. Jesus sei der Alttestamentarische Gott selbst – mit allen seinen Kapitalverbrechen. Damit will er ablenken von dem uns nach 1945 unerklärlichen und unerträglichen Schauspiel des Bestehens unseres Gottes auf der Opferung seines Sohnes – wo doch auch ohne jedes Spektakel Sündenvergebung möglich gewesen wäre. Die Jesusworte: „Lass den Kelch an mir vorübergehen“ und „Nicht mein sondern dein Wille geschehe“ will der deutsche Papst so nicht mehr kennen.
Perfide ist Frau Dr. Käßmann in ihrem Tun, Schuld- und Sündegedanken in der Seele ihrer schutzbefohlenen Kleinen zu etablieren:
1.Winzige Vergehen werden als große Sünde deklariert: Eva nahm einen verbotenen Apfel! Es ist dies das kleinste denkbare Vergehen gegen das Überich Bibelgott. Heute wissen wir: für die ethische Entwicklung des Menschen sind kleine Vergehen unabdingbar. Sonst resultieren hörige Roboter. Das Minimalvergehen löst einen Amoklauf Bibelgottes aus: Er schafft ein „Paradies“ ab, das es nachweislich nach Darwin nie gegeben hat (auch war die Schlange keine Vegetarierin, sondern verschlang lebende Kröten) und straft juristisch völlig unhaltbar alle Eva – Nachkommen auf das härteste. Er verflucht die Menschen bzw. ihre Existenzgrundlage ( ihren Acker). In den Augen unserer Kleinen ist ein Apfel ein Apfel und nicht anders zu verstehen. Später haben Bibelschreiber versucht, Bibelgottes Amoklauf besser verstehbar zu machen: Vom Baume der Erkenntnis sei gegessen worden. Nun, diesen Baum hat es nie gegeben. Die Fähigkeit, zwischen gut und böse zu unterscheiden, verdanken die Primaten der Evolution, ihrem großen Gehirn. Und diese Unterscheidungsfähigkeit ist ein Fortschritt. Eva ist die Mutter aller Juristen. Der Zorn Bibelgottes bleibt ein „verrücktes“ Schauspiel. Ein „verrücktes“ Zerrbild von Recht wird Kindern implantiert.
2. Wo keine Sünde ist, erfinden Geistliche eine aus dem Nichts. Die Erbsünde. Nach Adam seien alle Kinder mit Sünde geboren. Das mache verdammenswert (= wert, in die Hölle zu kommen) und bringe ewigen Tod im Falle der Nichttaufe. (Augsburger Bekenntnis, Erbsünde).
3. Frau Dr. Käßmann scheut nicht davor zurück, im neu konstruierten evangelischen Kinderabendmahl (für Kinder deutlich unter dem Konfirmationsalter, nach meinen Ermittlungen schon bei Vierjährigen) ihren Kleinen die Schuld an einem Mord in die Schuhe zu schieben. Einem Foltermord. Sie sollen das Blut eines Menschen trinken, der für sie zur „Vergebung“ ihrer Sünden am Kreuz habe sterben müssen. Den Anteil des Blutes, das Bibeljesus am Kreuz habe für sie vergießen müssen. Kreuzesblut. Schuldblut. Kirchlich spricht man von „Mittäterschaft“ (Traugott Giesen / „glauben heilt“, Radius Verlag, 1992, S. 1o2) . Juristisch ist dies unhaltbar. Da die Kleinen noch ohne Sünde sind – in noch schuldunfähigem Alter –, halte ich das Kinderabendmahl für ein besonders abscheuliches Verbrechen, siehe § 19 StGB, Schuldunfähigkeit von Kindern bzw. Jugendlichen (§1o StGB). Ihnen, meine Damen und Herren von der Staatsanwaltschaft, sind Fälle bekannt, wo Unschuldige des Mordes angeklagt wurden und sich in Untersuchungshaft erhängten. Sie hielten den Druck nicht aus. Unsere Kirchen besitzen nun die unglaubliche Dreistigkeit, ihre ihnen anvertrauten Kinder eines Foltermordes nicht nur anzuklagen, sondern sie auch dazu zu verurteilen. Das verkraften nicht alle und erhängen sich später als Erwachsene wegen diffuser „Schuldgefühle“ oder „Versündigungsideen“ in den Psychiatrien. Oder auf dem eigenen Dachboden. In der Anlage finden Sie eine Zusammenfassung aus Kirchenliedern, die diese Erhängten vielleicht absingen mussten, in Ich - oder Wir - Form, als Vierjährige, als Selbstanklage. Kindliche Schuldgefühle werden noch verstärkt durch die Auferstehung des Bibeljesus. Sie verurteilt die Kinder, sich mit ihrem lebenden Schuldopfer konfrontiert zu sehen. Die Lebendigkeit ihres Opfers und seine noch andauernden Schmerzen und Blutungen werden erschrockenen Kleinkindern offenbar, wenn zu Karfreitag regelmäßig sein Blut aus den hölzernen Kruzifixen rinnt. Haushälterinnenblut. Die diesjährige Reklame der Evangelischen Kirche „Jesus lebt“ soll auch bedeuten: Eure Schuld lebt, ihr Kinder, seine Wunden schmerzen.
Ist die Auferstehung Jesu ein Taschenspielertrick zum Kinderquälen im Interesse einer gewissenlosen Kirche?
Vergeblich habe ich das Evangelische Kinderabendmahl hier zu verhindern versucht. Falls sich Frau Dr. Käßmann, die als die moralische Instanz Hannovers betitelt wird, als Mittäterin fühlt, müsste sie sich nicht in einer Selbstanzeige bei Ihnen als eine solche anklagen? Nun, sie tut es nicht. Ist überhaupt nach deutschem Recht die Mittäterschaft an einer Kreuzigung Jesu als Vergehen denkbar? Wenn nicht, darf eine Kirche wehrlosen Kindern diese Mittäterschaft vorwerfen, ihren Abendmahlskindern diesen Tod als Mord in die Schuhe schieben? Frau Dr. Käßmann weiß um die Rechtskräftigkeit der Verurteilung des Bibeljesus zum Tode. Er beanspruchte das höchste Amt der Juden, ohne eine glaubhafte Legitimation geliefert zu haben. Nach 1945 hat sich der Gedanke weitestgehend durchgesetzt, dass nicht alle nachgeborenen Juden Schuld an Jesu Kreuzigung sind. Solch eine Schuldzuschreibung hielt sich lange in der Christlichen Kirche und hat ebenfalls zu Hitlers Einstellung beigetragen, alle Juden seien schlecht. Die Kirchen haben da – wie so oft – Gewalt gesät. Und wer sie sät, erntet sie. Wann setzt sich nun endlich der Gedanke auch von der Unschuld der heutigen Kinder dieser Welt am Kreuzestod durch? Ich verlange die Abschaffung des Abendmahles und der dazugehörigen Lieder ( siehe Anhang) auch für Erwachsene als eines unerlaubten Aktes immenser Schuldzuschreibung.
Diese tut seelisch Erkrankten nicht gut. § 2o StGB (Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen) soll in Deutschland seelisch Erkrankte vor Schuldzuweisungen auch in Kirchen und Andachtsräumen Psychiatrischer Landeskliniken schützen! Wie sich ein Schuldkranker nach einem Abendmahl fühlen kann, ist jedem klar. „Schuld“ kann man hingegen einem Bibelgott geben, der beim eigenen Sohn nicht auf eine Opferung verzichtete wie im Falle Isaaks, sondern auf einer bestand. In diversen gültigen offiziellen Gesangbüchern (Anhang) steht es: Jesus milderte den Zorn Gottes durch seine Opferung, er ging für (anstelle der) Sünder ans Kreuz, als ein Opferlamm Gottes wie es in den Kirchenbücher zu lesen steht. Da half auch Bibeljesus Anflehen nicht: „Lass den Kelch an mir vorübergehen“. Der „Allmächtige“ bestand auf seinem Lamm. Am 4. April dieses Jahres las ich in einem Abreißkalender (Der Kompass) „für junge Leute“ in einer Hermannsburger Evangelischen Kirche: „...darum konnte er (Jesus) die Strafe auf sich nehmen, die wir Menschen für unsere bösen Taten....verdient haben. Am Kreuz...hat Jesus in schrecklichen Leiden Gottes Gerichtsurteil für uns getragen.“ „Heilig“ ist eine unerlaubte Schuldzuschreibung wie das Abendmahl nicht. Das Wort „heilig“ setzen Kirchenväter in aller Regel als Sicherungsmaßnahme vor besonders fragwürdige Projekte, siehe auch die „Heilige“ Schrift. Die Heilige Schrift, Hitlers Lehrbuch zum Juden - bzw. Menschenquälen, ist genau so unheilig wie Hitlers „Mein Kampf“. Sie ist das brutalste Buch der Welt und verdreht die brutalsten Straftaten in absurde „Gerechtigkeiten“. Sie ist eine fundamentalistische Schrift in schlechtem Sinn und stört damit die Religionsruhe menschlich empfindender gläubiger Menschen. Soweit bestehen, sind in Deutschland Eide auf dieses Buch, das den ersten Holocaust an Juden als ethische Glanztat feiert, unwürdig und nach meinem Dafürhalten zu unterlassen (siehe auch weiter unten).
Die Rechtslage wird am schnellsten geklärt, indem ich - was ich hiermit offiziell tue – Herrn Pastor i. R. Traugott Giesen, Sylt, des Mordes anklage. Diesen gesteht er in seinem Buch „glauben heilt“, Radius Verlag auf Seite 102. Er sagt dort, die Leidesgeschichte Jesu kennzeichne ihn und seine Leser als „Mittäter“ an dessen „Kreuzigung“. Er klagt dort auch seine kranken, teils im Kindesalter begriffenen Leser dessen an. Kinder können lesen. Wie so etwas allerdings „heilen“ kann, ist mir als Arzt unverständlich, selbst wenn Giesen eine eventuelle göttliche Vergebung dieses Foltermordes seinen Kranken in Aussicht stellt. Giesen sollte sein Buch nennen: „glauben macht krank“.
Diese meine Mordanklage mag abwegig erscheinen, sie erscheint es sogar mir. Dies ergibt sich allerdings aus abwegigem Denken in den heutigen Christlichen Kirchen. Sie werfen ihren Kindern die Schuld an einem Foltermord vor, den sie nicht begangen haben. Denn Jesus ist vor 2ooo Jahren gestorben. Die Kirchen betreiben mit unseren Kindern einen übelsten Taschenspielertrick. Ein jüdischer Patient bezeichnete mir gegenüber Kirchen als Orte des Terrors.
1. bis 3. reichen schon aus, um soviel Schuldgefühle bei Kindern entstehen zu lassen, dass sie sich schon halb in der Hölle sehen. Der Zweck der Sache ist damit erzielt. Immerhin sollen sie den Sohn ihres Gottes als Mittäter ermordet haben. In grauenhaftester Folter. Einer Folter am Kreuz, die das Gottesgericht eigentlich ihnen zugedacht hatte
( s.o.). Mit guten Taten kann das evangelische Kind sich da übrigens nicht „retten“. Dem hat Martin Luther einen Riegel vorgeschoben: Entgegen einiger Bibelaussagen sei das Nicht – in – die Hölle – kommen allein von der Gnade Gottes und dem „festen Glauben“ der Kinder abhängig (Art. 6, Augsb. Bek.) Reaktionärer ist ein „Reformator“ nicht vorstellbar. Die Kleinen werden, um einer Hölle zu entgehen, gezwungen, an einen Verrückten (Sintflut) zu glauben und ihn anzubeten. Einen, der Steinigen aus nichtigen Gründen befielt sowie Lebendigverbrennungen unschuldiger Frauen (siehe unter „Strafen für schwere Sünden“, 3. Mose 2o, Satz 14) und Kinder ganzer Städte (Sodom und Gomorrha), der Juden straft, indem er ihre Kinder durch wilde Tiere fressen lässt.
Irgendwann hat die Kirche aufgehört, Leiber lebendiger Kindern zu verbrennen: Hexen wurde ja oft das eigene Kind mit auf den Scheiterhaufen ( s. Anlage) geschnallt. Das ist nicht lange her. Es geschah angeblich nach dem Willen Gottes. Gut, dass es mutige Gläubige gab, die gegen eine derartige Praxis vorgingen; unter Einsatz ihres Lebens.
Jetzt ist es für die Christlichen Kirchen an der Zeit, nicht länger aus Eigennutz Angst und unberechtigte Schuldgefühle in Kinderseelen zu etablieren und damit den Grundstock für Suizide im Erwachsenenalter zu legen. Oder für schwerste psychiatrische Erkrankungen. Immer noch verbrennt Frau Dr. Käßmann Kinder. Nicht mehr ihre Körper, aber ihre Seelen. Mit massivsten Ängsten und eingeredeter Schuld.
Ein Problem bei meinen Anklagen ist die nahezu komplette Verdrängung von Gedanken an die Hölle in unserer Gesellschaft, besonders auch in der Psychiatrie bei meinen ärztlichen Kollegen. Es sind dies oft erklärte Atheisten, die aber offene Worte meinerseits nicht tolerieren, geschockt sind, wenn ich Bibelgott irgendeine Schuld gebe. Atheisten scheinen der harte Kern der Gläubigen zu sein, mit besonders stark ausgeprägter Höllenangst. Die Hölle wird zwar fleißig kirchlich gelehrt, gelehrt, eben damit sie geglaubt wird, der Höllengedanke ist aber im kollektiven Bewusstsein so gut wie nicht vorhanden - weil nicht zu halten. Er ist zu unerträglich. So finden wir über dieses uns eventuell bevorstehende ewige Groß – KZ kaum etwas in den Medien, eher schon über die relativen Kleinigkeiten in Guantanamo. Obwohl Papst Paul II. und sein damaliger erklärter Cheftheologe Ratzinger im Jahr 2000 mit einer Heiligsprechung einer Ordensfrau nach Prüfung attestierten, wie es in der Hölle ist, diesem anscheinend schon vor dem „Jüngsten Gericht“ funktionierenden Ort: die Ordensfrau war im 2o. Jahrhundert „in Begleitung eines Engels in der Hölle“ und „wäre beim Anblick“ der Foltern, die Bibeljesus dort ausübt oder anordnet „gestorben“, wenn die Allmacht Gottes“ sie „nicht gestärkt hätte“. Nun, vor Entsetzen stirbt man nicht, wenn es nicht kräftig zur Sache geht – bei diesen Foltern.
Ratzingers Prüfung sah so aus: er glaubte der Frau. Er wollte glauben. Wollte er einmal wieder etwas zum Angstmachen haben? Zum Vergewaltigen wehrloser Kinder? Ein Gewissen scheint er nicht zu haben, unser deutscher Papst. Ökumene verbietet sich mit ihm. Herr Ratzinger verlegt eine funktionierende Hölle zeitlich schon vor das „Jüngste Gericht“ und lässt seinen Jesus damit ohne gültiges Gerichtsurteil schon einmal foltern. Unser Papst kann die Zeit bis zu diesen Foltern nicht abwarten. Ihm fehlt es an Geduld. Das Büchlein über den Höllenbesuch der Schwester liegt für unsere Kinder in den Kirchen aus. Ich lege es Ihnen in die Anlage, diese „Offenbarungen Jesu an Schwester Faustine“, Otto Zischkin, Mediatrix Verlag, 2005, € 2,50. Es kostet so wenig, damit unsere Kinder es sich leisten können. Wie genau die Foltern aussehen, darüber halten sich die Kirchen bedeckt. Aus gutem Grund. Das könnte Juristen wach machen. Und Kinderschützer. Die Hölle ist übrigens nicht kinderfrei, d.h. nicht ohne Kinderfolter. Wenigstens haben die evangelische und katholische Kirche sie noch nicht dazu erklärt.
Hier, im Kinderbüchlein des Mediatrix Verlages, geschieht Kinderfolter. Vor aller Augen. Jesus, die Liebe, soll angeblich da weitermachen, wo Hitler 1945 aufgehört hat. Die Kirchen besitzen die ganz unglaubliche Frechheit, im Eigeninteresse Gott und Jesus vor Kindern als Hitlerfiguren darzustellen. Und das weitestgehend unwidersprochen und in aller Öffentlichkeit.
Es bringt Ihnen keinen Nutzen, Psychiater über Höllenängste ihrer Klienten zu befragen, weil diese selbst ohne es zu wissen in dieser Angst befangen sind und einen offenen Disput mit der Kirche vermeiden wie auch ausführliche religiöse Anamnesen bei ihren Patienten. Jedem Psychiater sind zwar Suizide mit kirchlichem Hintergrund bekannt, Schuld wird jedoch nicht den hauptschuldigen Kirchen gegeben, sondern Eltern oder Genen etc.. Die eigentliche Ursache ekklesiogener Suizide schweigt die Psychiatrie tot. Sie wird darüber nicht öffentlich und engagiert sich in diesem Punkt nicht politisch. Anstatt ekklesiogene Erkrankungen mit allem Einsatz zu verhindern, behandelt sie diese lediglich. Die Psychiatrie erscheint naiv, wenn sie behauptet, es führe bei Kindern zu keinerlei Traumatisierungen, wenn die Kirchen ihnen unverblümt mit Hölle drohen ( Märchen seien „ja auch grausam“). Es ist allerdings keine Naivität sondern Gottangst. Die Angst vor unseren beiden KZ - Göttern, die das größte aller KZs vorhalten und schon betreiben. Dieses Mal allerdings ein „gerechtes“ KZ – wie unsere Kirchen meinen.
Wegen unbewusster Höllenangst ist die Suizidrate im Berufszweig der Therapeuten so extrem hoch. „Atheistische“ Psychiater kennen eben die Bibel, das „Weltgericht“: Helfer kommen in den Himmel, Nichthelfer schickt Jesus „in das ewige Feuer“. Es gibt keinen größeren Anreiz zum helfen als Höllenvermeidung, Feuervermeidung. Das Helfer – Syndrom, das krankhafte helfen müssen, es hat vorwiegend biblische Wurzeln. Bei meiner Einschätzung von Psychiatern gilt naturgegeben wie immer der Grundsatz: Keine Regel ohne Ausnahme.
Ein weiteres Problem ist die finanzielle Abhängigkeit großer Teile der deutschen Psychiatrie von den Kirchen. Ich meine kirchliche Trägerschaften psychiatrischer Einrichtungen. Kritik wie ich sie hier führe, ist bei einer Trägerschaft nicht so locker möglich. Patienten mit kirchlichen Problemen werden zudem zur „Behandlung“ oft ins Nebenzimmer verwiesen: zu den Pastoren und Priestern. Zu den Mitverursachern des vorliegenden Sacco – Syndroms. Meist ein Kunstfehler. Mit gleicher Post ergeht meine Bitte an die Bundesärztekammer, derartige kirchliche Trägerschaften auf psychiatrischem Gebiet zu unterbinden. Bezahlung von Ärzten kann nicht von der Institution erfolgen, die ihnen die Kranken „liefert“, die für die Erkrankungen in ihrem Haus verantwortlich zeichnet. Auch darf es sich bei der Telefonseelsorge nicht um kirchliche sondern nur um ärztlich - psychologische handeln.
Die beschriebenen Befangenheiten von Psychiatern (sie zeigen sich besonders am fast kritiklosen Umgang mit der Kirche) sind bei Ihren Untersuchungen ebenso zu berücksichtigen wie die Verdrängung des Begriffes Hölle in der Gesellschaft. Diese beiden Dinge werden Ihnen Ihre Untersuchungen nicht leichter machen.
Dem höllenangstkranken Patienten habe ich in einer Abteilung für „psychiatrisch Schwerkranke“ vor ca. 38 Jahren so geholfen: Ich habe ihm gesagt, Gott sei doch kein Nazi, Gott sei doch die Liebe. Was hätten Sie gesagt, der Sie diese Strafanzeige gerade lesen? Tabletten und Elektroschocks hatten diesem unglücklichsten aller Menschen jedenfalls nicht geholfen.
Frau Bischöfin Käßmann verlautete in der Welt am Sonntag Nr. 42 am 21. Okt. 2007:
„Jeder Mensch, der glaubt, dass er Gewalttaten religiös deklinieren könne, ist ein Gotteslästerer“.
Es ist dies ein Kernsatz, den man daher nicht aus irgendeinem Zusammenhang reißen kann.
Outet Frau Dr. Käßmann sich nicht durch ihr Statement als selbsternannte „Gotteslästerin“? Die Gewalttaten Bibelgottes dekliniert sie religiös, sie rechtfertigt sie religiös. Bzw.: Sie sieht Bibelgottes Gewalttaten wohl gar nicht als solche an. Das ist einerseits erschreckend: sie findet einen Holocaust in Ordnung. Der sei keine Gewalttat, sondern Ausdruck biblischer Gerechtigkeit. Andererseits bin ich irgendwie „beruhigt“. Der Mensch „weiß nicht, was er tut“. Da hat Bibeljesus einmal Recht. Der Mensch hat nicht durchgehend die Fähigkeit, höchste Grausamkeiten als solche zu erkennen. Auch Deutsche waren von 1933 bis 1945 nicht voll zurechnungsfähig. Menschen sind es nun einmal nicht. Sie begehen Verbrechen, ohne unbedingt Verbrecher zu sein. Es ist dies erschreckend und eine Gefahr , aber auch Trost. Finden Sie nicht auch?
Schade ist, dass eine Bischöfin das Wort Gotteslästerung noch heute gebraucht, kostete dieser Kirchenbann doch viele unschuldige Menschen das Leben - auf Scheiterhaufen oder in Psychiatrien.
Sie wissen, wir Ärzte sind von oberster Stelle (Familienministerin von der Leyen / Bundespräsident Köhler) in die Pflicht genommen, seelische grobe Misshandlungen speziell bei Kindern anzuzeigen - wie auch ein besonderes öffentliches Interesse an deren Strafverfolgung besteht. Per Gesetz muss die Staatsanwaltschaft Hinweisen auf Kindesmissbrauch grundsätzlich nachgehen. Dies gilt speziell für Missbrauch mit Todesfolge. Eine Verweisung auf den Privatklageweg gemäß §374 StPO ist in der Regel nicht angezeigt. Der oberste Richter des Bundesverfassungsgerichtes, Prof. Dr. Dres. h.c. Hans – Jürgen Papier, sagt den Gläubigen im Diakonie - magazin 1/ 2009, der Staat habe zwar in religiösen Fragen Neutralität zu üben, das dispensiere aber die Bürger nicht davon, die für alle gleichermaßen geltenden Gesetze zu befolgen. Nun, Kirchenleute wie Frau Dr. Kässmann sind deutsche Bürger.
Als Arzt fühle ich mich verpflichtet, ihnen mitzuteilen, dass ich in meiner Anzeige mehrere Tabus breche. Dies bedeutet eine gewisse Gefährdung von Personen, die sich diesen Gedanken widmen oder sich diese zu eigen machen.
Hochachtungsvoll Frank Sacco
Die Antwort des Staatsanwaltes St. aus Hannover unter dem
AZ NTS 1151 Js 52305/09: Das Grundgesetz gewährleiste eine "ungestörte Religionsausübung". Die Sintflut vor Kindern als Holocaust darzustellen, sei eine "Verkündigung des christlichen Glaubens" und damit "als sozialadäquat anzusehen". Ein Ermittlungsverfahren gab es nicht.