Diese Anzeige schrieb ich am 24.10.2020: Dr. med. Rolf Reitis Internist und Psychotherapeut Lüneburger Weg 1 29328 Fassberg
Datum: 24. 10.2020
An Polizeidienststelle Fassberg Nachrichtlich u.a.:
Dr. Angela Merkel -persönlich- Bundeskanzlerin Willy - Brandt - Str. 1 10557 Berlin
Dr. Thomas Haldenwang, -persönlich- Bu.-amt f. Verf.- schutz, Merianstr. 1oo 5o765Köln
Franziska Giffey, -persönlich- Familienministerin, Glinkastr. 24 10117 Berlin
Jens Spahn, -persönlich- Gesundheitsminister, Friedrichstr. 108 10117 Berlin
Frank-Walter Steinmeier -persönlich- Bundespräsident, Spreeweg 1 10557 Berlin
Norbert Denef, Schulstr. 2B 23683 Scharbeutz
Dr. Margot Käßmann -persönlich- über die EKD Herrenhäuser Str. 12 30419 Hannover
Christine Lamprecht -persönlich- Bundesministerin der Justiz Mohrenstraße 37 10117 Berlin
Pater Dr. Hans Langendörfer –persönlich- über Deutsche Bischofskonferenz Kaiserstraße 161 53113 Bonn
Redaktion Spiegel Erikusspitze 1 20457 Hamburg
Prof. Holsboer, -persönlich- Max Planck-Institut Kraepelinstr. 2 80804 München
BKA Thaerstraße 11 65193 Wiesbaden
Medical Tribune Verlagsgesellschaft mbH Unter den Eichen 5, 65195 Wiesbaden
Belit Onay -persönlich- Oberbürgermeister der Stadt Hannover Trammplatz 2 30159 Hannover
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit ergeht Strafanzeige gegen unbekannt. 1. Strafvorwurf: schwere Körperverletzung an Kindern,
hier: schwerer seelischer Missbrauch 2. Verstoß gegen Art. 1 Grundgesetz Würde 3. Verstoß gegen § 131 StGB
Begründung:
Unsere ehemalige Bischöfin und Leiterin der EKD, der Evangelischen Kirchen Deutschlands, Dr. Margot Käßmann berichtet mir von schweren dogma-bedingten Angstkrankheiten bei Kindern. Das ermittelte ihre Kirche im Rahmen einer Studie zum Kirchentag. Die Kinder sind ihr bzw. der EKD also namentlich bekannt.
Irgendjemand habe diesen Kindern über Schilderungen von Strafen im Jenseits „tief existenzielle Ängste“ gemacht, wie der am Rande des Wahnsinns stehende „Luther“ sie gehabt habe, so Käßmann. Weiterhin muss jemand den untersuchten Kindern mitgeteilt haben, ihr Gott habe mit einer sog. Sintflut einen irgendwo „legalen“ Holocaust an der Menschheit begangen - und sie müssten den Täter anbeten. Hier muss der Verfassungsschutz aktiv werden (Verstoß gegen Art. 1 GG, Würde, und § 131 StGB). Die genannten fundamentalistischen Dogmen haben bei den Kleinen, so Käßmann, Erkrankungen mit „ungeheuren Ängsten“ ausgelöst. Man merkt Käßmann ihr Mitleid mit den missbrauchten Kleinen an. Doch für die EKD Leitung (Bedford - Strohm) ist Angst bares Geld. Nicht nur Käßmann, auch der Theologe und Psychotherapeut Eugen Drewermann ist entsetzt: Er trifft auf solcherart geschädigte Patienten mit „endlosen Ängsten“, so in einem Schreiben an mich jetzt im Oktober 2020. Pfarrer Joh. zu Eltz berichtet gar von heute „durch alle Ritzen“ kommenden schizophrenie-artigen Erkrankungen. Sie lassen ihn an „Besessenheit“ denken. Der Analytiker Tilmann Moser schreibt mir, die Kinder seien „millionenfach“ mit dem Höllendogma psychisch „vergiftet“. Geschädigten Kindern merkt man ihre Erkrankung nicht unbedingt an. Wir wissen: Die Schreie missbrauchter Kinder sind stumm. Man muss in Ruhe mit ihnen reden. Grausam seien die Amtskirchen, so auch die Bundesärztekammer in Gestalt ihrer Vizepräsidentin Dr. C. Goesmann zu mir. Daher sei sie ausgetreten.
Medizinisch tätige Kollegen, so Prof. Leuzinger-Bohleber, weigern sich, diese Erkrankungen kausal zu behandeln. Dafür sei man nicht ausgebildet und das solle auch „so bleiben“. Somit ist auch die medizinische Studienlage dünn bis fehlend. Das bemängelt sogar das zuständige Fachresort der DGPPN. Umso wichtiger ist die vorliegende Studie der EKD. In psychischer Überforderung überweisen Mediziner solche schweren Fälle „zum verursachenden Klerus“, so der Psychiater Dr. Rüber-Winterhoff, Celle. Chefarzt Dr. Manfred Lütz schreibt mir, Psychiater hätten derart „schlechte Erfahrungen mit der Religion“ gemacht, dass sie kleriker-bedingte Erkrankungen nicht therapieren könnten. Der angesehene Hannoveraner Psychiater Dr. Küver berichtet mir, er sei klerikal so „geschädigt“, dass er sich „nie“ mit Patienten über deren Religionsschäden habe unterhalten können. Küvers Ängste sind symptomatisch für unsere gesamte sprechende Medizin. Doch sie sind keine guten Wegbegleiter, zumal sie hier die eigene Tätigkeit betreffen und diese blockieren - zum Schaden der Patienten. Übrigens: Seine Angst bemerkt ein Psychiater selbst kaum, wenn und weil er sich nie in die Wagnis einer Religions- oder gar Gottkritik begibt. Eine Zusammenfassung der genannten religionsbedingten Erkrankungen ist ausführlich als Sacco-Syndrom beschrieben unter www.frank-sacco.de.
Das Jugendamt Hannover ist bereits informiert. Die Sache liegt beim Oberbürgermeister Onay. Man überlegt dort noch, ob man eingreifen und den schwer traumatisierten Kindern und ihren überforderten Eltern Hilfe zukommen lassen muss. Doch die Rechtslage ist eindeutig: Man muss. Von Wichtigkeit ist auch eine Prävention solcher Schäden. Denn sie müssen nicht sein. Die genannten Dogmen gehören nicht mehr in die Neuzeit. Ermittlungen sind aufzunehmen.
Gez. Reitis
Die Antwort der Staatsanwaltschaft: Nichts Strafwürdiges.
Dr. med. Rolf Reitis alias Frank Sacco
-offener Brief- 13.6.2020
Frau Anke Broßat-Warschun,
Leiterin des Fachbereichs Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover („Jugendamt“)
Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover
Sehr geehrte Frau Broßat-Warschun.
Bereits am 28.3.20 und am 6.5.20 schrieb ich Ihnen in dieser Angelegenheit.
Hiermit ergeht Anzeige wegen stattgefundener Kindeswohlgefährdung. Kinder haben nach §1631 bgb ein „Recht auf gewaltfreie Erziehung. „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“. Erläuterungen im Text.
In der etablierten Psychiatrie gibt es (noch) keine Fortbildungen über ecclesiogene Schäden. Ja man negiert dort einerseits das Vorkommen von Gesundheitsschäden an Kindern, verursacht durch die bekannten kirchlichen Dogmen wie Sintflut, ewige Verdammnis, Sodom und Gomorrha, Apokalypse oder gar die „Mittäterschaft“ von Kindern an der Kreuzigung Jesu (das Dokument liegt Ihnen bereits vor), um nur einige zu nennen. Andererseits überweist man im „Wissen“ um diese Schäden ecclesiogen Erkrankte zu den Verursachern, zum Klerus, so der Psychiater Dr. Rüber Winterhoff, Celle. Protokoll hier vorliegend. Die Begründung: Das „transzendentale Denken fehle“ in der sprechenden Medizin (das Dokument liegt Ihnen bereits vor). Der Klerus stellt dann bei den heute „durch alle Ritzen“ kommenden Erkrankten die erschreckende (Fehl-) Diagnose, die Überwiesenen seien „vom Teufel besessen“. Dem beschriebenen Kunstfehler der Psychiatrie liegt also eine dortige Bewusstseinsspaltung zugrunde. Deren Ursache sind wiederum eigene verdrängte Ängste. So „wissen“ nur Kleriker um diese Dinge, zumal auch nur sie - allerdings außerhalb des qualitätsgesicherten Gesundheitssystems - „behandeln“. Die dort gestellten „Diagnosen“ sind allerdings für die Erkrankten sehr unbekömmlich.
Dr. Margot Käßmann registriert dann auch derartige Schäden in einer Studie (das Dokument liegt Ihnen bereit vor) an „etwa“ 10.000 Kindern. Die Kirche beantwortet deren Fragen zum Kirchentag. Die Geschichte der Sintflut solle man, so Käßmann, Kindern schon so erzählen, „wie es die Bibel tut“. Doch sie stellt fest, dass man die Kleinen damit über das Entstehen ungeheurer Ängste vor Gott, wie sie schreibt, krank macht. Das Dogma Hölle führe sie gar in „tief existentielle Ängste“, wie Luther sie gehabt habe. Luther hatte, immer am Rande des Wahnsinns stehend, diese Ängste vor einer ewigen Qual in einem „feurigen Pfuhl, in dem das Feuer nicht verlöscht“. Bischof Nikolaus Schneider schreibt dann auch, gewisse Sünder kämen „nach einem Richterspruch“ Jesu in dessen ewiges Höllenfeuer (das Dokument liegt Ihnen bereits vor). Selbstverständlich macht das Kinder im Sinn eines Sacco-Syndroms krank. Diese „Botschaft Jesu“ „verstöre“ Kinder, so dann auch Schneider. Die Würzburger Ausstellungen „Endzeit“ im Jahr 2010, es ging über die „bald“ kommende Apokalypse, verstörten ebenfalls die dortigen Kinder. Würzburg ist daher nun Welthauptstadt der Angsterkrankung ADS. Derart verstörte Kinder weisen ein Defizit an Aufmerksamkeit auf. Auch führt Würzburg in der Suizidstatistik. Dortige Forscher an der Universität sehen einen eindeutigen Zusammenhang.
Die Bundesärztekammer wies in Person ihrer Vizepräsidentin Dr. Goesmann am 17.11.2009 auf „Grausamkeiten“ der Kirchen hin, begangen an Kindern. Daher sei sie ausgetreten. Protokoll hier vorliegend. Das Kindeswohl ist also nicht nur gefährdet, es ist nach Studienlage bereits dahin. Jede Grausamkeit macht krank.
Frau Käßmann sind die Geschädigten, davon ist auszugehen, noch namentlich bekannt. Sie sind teils aus ihrer Gemeinde. Ich bitte Sie, diese Kinder einer Therapie zuzuführen. In der modernen Theologie (siehe bei Eugen Drewermann, Tillmann Moser, Eugen Biser) geht man davon aus, dass Gott die Liebe ist und daher noch nie jemanden mit Feuer oder Wasser gequält hat und solches auch nicht plant. Bischof Schneider spricht allerdings im Der Spiegel 43/2014 davon, Angst vor jenseitiger Folter zu machen, sei ein „Geschäft“ der Kirche --- „gewesen“. Das Geschäft wird indes weiterhin geführt. Ja Schneider selbst schürt es. Hier ist ein grundsätzliches Vorgehen des Jugendamtes erforderlich.
Ihr Reitis
Die Antwort: Kein Einschreiten des Amtes.
Datum: 16.12.20 abg
An Staatsanwaltschaft Hannover über die Polizeidienststelle Fassberg
Volgersweg 67
30174 Hannover nachr. u.a. EKD // Bedford – Strohm // Bischof Dr. Georg Bätzing // Kardinal Marx // Deutsche Rabbinerkonferenz
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit ergeht Strafanzeige gegen Heinrich Bedford-Strohm und den Weltbild-Verlag aufgrund von Gotteslästerung und Kindesmissbrauch. Hier besteht eine akut abzuwehrende, konkrete Gefahr für unsere Kleinen.
Der Ratsvorsitzende steht bekanntlich auf dem Standpunkt, eine sog. Sintflut vor ca. 6000 Jahren stelle keine Straftat seines Gottes dar. Dieser sei im Gegenteil die Gerechtigkeit und die Liebe in Personalunion. Das predigt er auch vor Kindern. Ja das besingt er zur Weihnacht mit Kindern. Dem ist sofort Einhalt zu gebieten. Er vermittelt Kindern ein schon älteres Gerechtigkeitsmodell, von dem man meinte, es sei hierzulande 1945 abgeschafft worden.
Nun äußert Bedford –Strohm in der „Die Zeit“ vom 13.8.20: „Menschen ertrinken zu lassen, ist ein Sakrileg“, also eine Gotteslästerung. Nach der Auffassung des Ratsvorsitzenden ist also sein Gott ein Gotteslästerer.
Bedford – Strohm weiter: Menschen auf der Flucht, also auch auf der Flucht vor einer Flut, dürfe man „nicht ertrinken lassen“. Diese seine Erkenntnis würden sogar Politiker teilen, „wie Horst Seehofer und Friedrich Merz“! Bedfords –Strohms Gott teilt diese Erkenntnis nicht. Daraus ergibt sich im erweiterten Kontext, dass Gotteslästerung darin besteht, auch nur dafür zu sein, Menschen in einer Ertrinkungssituation nicht retten zu wollen. Umso größer ist demnach das Sakrileg, als Mörder selbst Menschen zu ertränken. Und noch einmal größer ist die Gotteslästerung, das mordlustige Ertränken aller Erdentiere und Erdenmenschen vor Kindern für gerecht zu erklären oder gar eigenhändig mittels Regenwasser global bei all jenen durchgeführt zu haben, die nicht auf ein Schiff passten – zugegeben: ein großes Schiff – ein sehr sehr sehr großes Schiff.
So setzen die Amtskirchen in Gotteslästerung Kindern, und das geht aus dem mitgeschickten Bild der „Illustrierten Bibel für Kinder“, hervor, ein hitleroides Gottesbild vor mit dem von seinem Vorgänger Bischof Nikolaus Schneider zugegebenen eigentlichen Zweck, Kindern große Angst vor diesem „Hitler“ zu machen, welcher dann ja einmal, so die klerikale Drohung, nach einer sog. Auferstehung von einmal Toten über sie richten werde, über ihre Sünden, so klein diese Kinder und Sünden auch sein mögen. Auf dem Bild versucht ein Säugling, seine ertrinkende Mutter zu retten. Drei weitere Kleinkinder schauen dem Unternehmen in Hilflosigkeit und Entsetzen zu. Ein paar Tage noch und sie werden selbst ertränkt werden. Von „Gott“. Auch drei abgebildete, absolut sündenfreie Tigerbabys werden dann, inklusive der Tigermutter ersäuft sein: Keine Sea-Watch 4 in Sicht, keiner der 550 Bündnispartner von United4 Rescue in Sichtweite. Die Amtskirchen zwingen unsere Kinder, einen Hitlergott anzubeten. Das ist ein Verstoß einer Körperschaft öffentlichen Rechtes gegen Art. 1 GG Würde.
Angst, speziell vor der ewigen Hölle, sei halt das „Geschäft“ der Kirchen, gibt der o.g. Bischof Schneider im „Der Spiegel“ 43/14 zu. Dieser amtskirchliche Terror Kindern gegenüber, der das „Evangelium“, die frohe Weihnachtsbotschaft, Thema Retter, nun wirklich zur Farce macht, ist allgemein bekannt. Kanzlerin Angela Merkel sagte es so: Der Kampf gegen die Anstifter von Terror sei ein "gemeinsamer Kampf". Sie ist demnach auf unserer Seite. Sie sprach sich explizit gegen jeden religiösen Fundamentalismus aus, Islam eingeschlossen.
Nun, in punkto Hölle kann ich kann Sie als Staatsanwaltschaft beruhigen: In der Pathologie wurde früher und wird auch heute gelehrt: Die angesprochene Auferstehung gehört in die Kategorie Wahn. Einmal richtig tot ist wirklich tot. Das lernten auch Sie im Ihrem Jurastudium. Und das mit dem Wahn lehrte uns allen schon Freud.
Damit sind die amtskirchlichen finanziellen Zugpferde Hölle, Apokalypse und das Zuckerbrot Paradies endgültig Aberglaube und Kirchenreklame - zum Schaden für unsere Kleinen. Jesus ist definitiv tot, erkannten und anerkannten die Staatsanwaltschaften Freiburg i.Br. und Hannover. Er plane weder eine Apokalypse noch eine Hölle. Er sei daher kein festzusetzender Terrorist. Er sei in diesen Angelegenheiten komplett unschuldig. Opfer einer üblen amtskirchlichen Verleumdung in finanziellem Eigennutz. Seine Sündenfreiheit ist gerettet.
Rolf Reitis
Die Antwort: Nichts Strafwürdiges.